Landesamt für
soziale Dienste: Thema: Ministerien & Behörden
Arzneimittelüberwachung
Die Arzneimittelsicherheit und ihre Überwachung haben ein hohes Niveau in Schleswig-Holstein.
Letzte Aktualisierung: 20.12.2022
Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.
Aufgabenbereiche
Das LAsD nimmt die Überwachung von Betrieben und Institutionen in Schleswig-Holstein wahr, die am Verkehr mit Arzneimitteln teilnehmen.
Hierzu gehören unter anderem
pharmazeutische Hersteller und
pharmazeutische Unternehmer,
Firmen, die Wirkstoffe herstellen oder mit ihnen handeln,
Arzneimittelgroßhändler,
öffentliche Apotheken,
Krankenhausapotheken,
der Bereich der klinischen Prüfungen,
Einrichtungen, die Gewebe gewinnen und/oder be- oder verarbeiten
Die Arbeit des Dezernats "Arzneimittelüberwachung" im LAsD hat nicht nur verbraucherschützende Bedeutung für Schleswig-Holstein oder Deutschland allgemein, sondern wegen des globalen Arzneimittelexports Bedeutung für die Menschen in der ganzen Welt.
Die Aufgaben der Arzneimittelüberwachung unterteilen sich nach solchen gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) und nach Aufgaben gemäß Apothekengesetz (ApoG).
Des Weiteren arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Expertengruppen mit.
Für tierärztliche Hausapotheken und Fütterungsarzneimittel sind das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) und das Landeslabor Schleswig-Holstein zuständig.
Folgende Aufgaben aus anderen medizinischen und pharmazeutischen Bereichen werden ebenfalls im LAsD wahrgenommen: Vollzug des Medizinproduktegesetzes,Approbationen und Berufserlaubnisse für Apotheker, Aufsicht über die Gesundheitsberufe/Prüfungsamt für die Gesundheitsberufe.
Die Überwachung des Einzelhandels mit zur Anwendung am Menschen bestimmten Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (z.B. in Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder über den Internetversandhandel) sowie des Reisegewerbes mit Humanarzneimitteln ist Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes der Kreise und kreisfreien Städte. Anzeigepflichtige Personen und Betriebe erhalten die Anzeigeformulare vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde.
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