KIEL. Eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte die freiwillige Anwendung von drei Impfstoffen im Kampf gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Wiederkäuern gestattet. Die Landesregierung hat nun schnellstmöglich ein Entlastungspaket zur Unterstützung der tierhaltenden Betriebe in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht.
„Das ist ein wichtiges Signal für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Mit der finanziellen Unterstützung der Impfung gegen den neuen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit wollen wir einen möglichst flächendeckenden Impfschutz erreichen und einen Schutz der Tiergesundheit sicherstellen
“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz und appellierte an alle Tierhalterinnen und -halter im Land: „Lasst Eure Rinder, Schafe und Ziegen gegen diese Blauzungenvirusvariante impfen. Impfungen stellen den einzig wirksamen Schutz gegen diese durch eine bestimmte Stechmückenart übertragene Krankheit dar.
“
Schon eine einmalige Impfung schützt Schafe und Ziegen vor schweren Krankheitssymptomen und Tod. Dagegen müssen Rinder für einen klinischen Schutz zweimal geimpft werden. Wichtig ist es, alle Zuchttiere und möglichst den gesamten Bestand zu impfen. Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf bzw. Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen. Gesonderte Anträge oder Belege werden nicht benötigt. Die Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten den Zuschuss durch Verrechnung mit den Beiträgen zum Tierseuchenfonds, die zum nächsten Meldestichtag - voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres – erhoben werden. Der festgesetzte BTV3-Impfzuschuss wird auf der Beitragsrechnung des Tierseuchenfonds ausgewiesen. Auch aus diesem Grunde ist eine schnellstmögliche Impfung der Tierbestände vor dem Meldestichtag angezeigt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch sogenannte Gnitzen im Zeitraum von Mai bis Oktober als hoch ein. BTV-3 hat sich nach erstmaligem Nachweis in den Niederlanden im September 2023 im Folgemonat bereits bis nach Niedersachsen ausgebreitet. Die Erkrankung kann insbesondere bei Schafen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verursachen. Auch bei Rindern kann sie zu deutlichen Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens mit Rückgang der Milchleistung führen.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen oder Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.
Schleswig-Holstein ist derzeit frei von der Blauzungenkrankheit. Das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus nicht BTV-freien Zonen (derzeit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz) nach Schleswig-Holstein unterliegt der Genehmigungspflicht.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn Sie Tiere aus nicht BTV-freien Zonen nach Schleswig-Holstein verbringen wollen.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail:
Pressestelle@mllev.landsh.de
| Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de