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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Agrarministerkonferenz bringt GAP-Strategieplan 2025 auf den Weg - Landwirtschaftsminister Schwarz begrüßt Pläne für neue Ökoregelung zur Weidehaltung

Letzte Aktualisierung: 27.06.2024

KIEL. Die Agrarministerinnen und –minister der Länder haben sich in einem Umlaufbeschluss auf Anpassungen für den GAP-Strategieplan 2025 geeinigt. Dabei konnten auf Druck der Länder Erleichterungen bei den Anforderungen für die Konditionalität (GLÖZ) sowie im Bereich der Direktzahlungen erreicht werden. „Ich begrüße insbesondere, dass bei GLÖZ 7 eine einfache Regelung gefunden werden konnte. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung“, sagte der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.

Die bisherige Regelung zum Fruchtwechsel soll dahingehend vereinfacht werden, dass der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen muss. Damit entfallen starre prozentuale Flächenangaben sowie sämtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Anbau von Zwischenfrüchten und der Nutzung von Untersaaten, einschließlich der damit verbundenen Daten und Fristen. Schleswig-Holstein hat sich zudem dafür stark gemacht, dass der von der EU-Kommission geforderte Wegfall der Mais-Mischkulturen bei GLÖZ 7 als eigenständige Hauptkultur erst ab dem Antragsjahr 2026 gelten soll. „Ich hoffe nun, dass der AMK-Beschluss auch so im GAP-Strategieplan umgesetzt und von der EU-Kommission genehmigt wird“, so der Minister.

Schwarz begrüßte zudem, die Pläne auf Bundesebene, dass zukünftig auch Weidehaltung auf Grünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zusätzlich gefördert werden soll. Damit würde eine langjährige Forderung aus Schleswig-Holstein endlich umgesetzt werden, so der Minister. Bereits auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Büsum im Frühjahr 2023 hatten sich die Länder auf Initiative von Schleswig-Holstein für eine Unterstützung von Grünlandbetrieben sowie Milchviehbetrieben mit Weidehaltung ausgesprochen. „Nun kommt es allerdings auf die Umsetzung an: Mir ist es wichtig, dass die Neuregelung nicht zulasten der Basisprämie erfolgt, sondern genau die Milchviehhalterinnen und –halter erreicht, die bisher bestehende Ökoregelungen kaum nutzen konnten“, betonte Schwarz und appellierte an die Ampel-Koalition in Berlin dies bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Hintergrund:

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die erste und zweite Säule der GAP entwickeln. Dies erfolgt auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU. Die Federführung hierfür liegt beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Umsetzung erfolgt auf Länderebene.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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