KIEL. Unter dem Vorsitz von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz haben sich die Agrarministerinnen und –minister der Länder heute (25. Juli) auf Eckpunkte zur Anpassung der Öko-Regelungen für den GAP-Strategieplan 2024 in einem gemeinsamen Umlaufbeschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) verständigt. „Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde das Instrument der Ökoregelungen eingeführt, um Leistungen der Landwirtschaft für mehr Artenvielfalt und zum Schutz von Natur und Boden gezielt zu honorieren. Nach dem diesjährigen Antragschluss ist klar: Die Nutzung der neuen Regelungen durch die Landwirtschaft ist deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Daher brauchen wir noch vor Ende der sogenannten zweijährigen Lernphase dringend Nachbesserungen. Ich habe mich daher für Prämienerhöhungen sowie Vereinfachungen bei den Förderbedingungen bei meinen Länderkolleginnen und –kollegen sowie beim Bund stark gemacht“, sagte Schwarz.
Die Vorschläge der Länder sind Grundlage für die Verhandlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der Europäischen Kommission zur Änderung des GAP-Strategieplans 2024 und sollen noch in diesem Monat der Kommission vorgelegt werden. „Klar ist: Diese Änderungen können nur der Anfang sein. Für den GAP-Strategieplan 2025 braucht es erneut eine kritische Prüfung hinsichtlich der Ausgestaltung sowie der Prämienhöhe bei den Ökoregelungen. Für mich ist dann besonders wichtig, dass es eine attraktive Ökoregelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung geben muss. Ich bin daher froh, dass meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern den Beschluss der Agrarministerkonferenz im März in Büsum zur besseren Berücksichtigung von Grünland- und Milchviehbetrieben mit Weidehaltung bei den Öko-Regelungen nochmals betont haben
“, so der Minister.
Die Europäische Agrarförderung kann nur dann der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen eine Zukunft bieten, wenn sie gesellschaftlich akzeptiert ist und Ökonomie mit Ökologie in Einklang bringt. „Die Honorierung gesellschaftlich erwünschter Leistungen ist der Schlüssel dazu. Die Einführung der Ökoregelungen war der erste maßgebliche Schritt in diese Richtung. Nun gilt es, die Attraktivität der Ökoregelungen zu steigern und somit eine Ausschöpfung der hierfür vorgesehenen Mittel sicherzustellen
“, sagte Schwarz.
Hintergrund
Zu den freiwilligen Ökoregelungen, mit welchen die Höfe für Umweltleistungen honoriert werden, zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, die Extensivierung von Grünland oder die Bewirtschaftung mit Verzicht von Pflanzenschutzmitteln.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail:
Pressestelle@mllev.landsh.de
| Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de