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Thema : Geflügelpest

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Brutkolonien im Kreis Dithmarschen

Letzte Aktualisierung: 11.07.2023

KIEL. Nach dem Geflügelpestausbruch in einer Lachmöwenkolonie am Eidersperrwerk vom 23. Juni 2023 besteht der Verdacht auf Geflügelpest in weiteren Brutkolonien in Dithmarschen. Im Neufelderkoog sowie im Speicherkoog wurde vom Landeslabor Schleswig-Holstein aviäres Influenzavirus H5 in den Brutkolonien von Lachmöwen, Flusssee- und Küstenseeschwalben nachgewiesen – das endgültige Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) steht mit den betroffenen Behörden und dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) in engem Austausch zum Geschehen und der Entwicklung vor Ort.

Bislang sind bereits mehrere Hundert Vögel in den beiden Kolonien verstorben. Betroffen sind überwiegend Jungtiere. Vor diesem Hintergrund appelliert das MLLEV, verhaltensauffällige oder schwache Wildvögel in Ruhe zu lassen und nicht anzufassen. Nach dem Kontakt mit einem toten oder erkrankten Wildvogel sollte eine Dusche sowie ein Schuh- und Kleidungswechsel erfolgen, bevor der Kontakt zu Hausgeflügel stattfindet. Anderenfalls ist ein Überspringen des Geflügelpesterregers auf Hausgeflügel zu befürchten. Hundehalterinnen und -halter sollten ihre Tiere von lebenden und toten Vögeln fernhalten. Störungen in den Brutkolonien sind zu vermeiden.

Die betroffenen Behörden werden das Geschehen vor Ort aufmerksam beobachten, und verendete Vögel einsammeln, um die Verbreitung einzudämmen. Bei den Koloniebrütern werden Stichprobenuntersuchungen durchgeführt. Die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Ausbreitung des Geflügelpest-Erregers ist in Wildvogelpopulationen allerdings sehr begrenzt. Zudem hat der Kreis Dithmarschen innerhalb eines begrenzten Gebietes von drei Kilometern entlang des Küstensaums ab Mittwoch, den 12. Juli 2023, eine allgemeine Aufstallungspflicht erteilt.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, dass sich wie schon im Vorjahr über den Sommer fortsetzt. Seit Anfang des Jahres wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 105 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den kreisfreien Städte Neumünster und Lübeck durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Proben sind in der Bestätigungsuntersuchung. Das betroffene Artenspektrum umfasst in 2023 aktuell vor allem verschiedene Koloniebrüter und Seevögel. Hiervon sind unter anderem Lachmöwen und andere Möwenarten (Mantelmöwe, Silbermöwe und Dreizehenmöwe), verschiedene Seeschwalbenarten (Flussseeschwalbe, Küstenseeschwalbe und Brandseeschwalbe) sowie auf der Insel Helgoland Trottellummen und ein Basstölpel betroffen. Das FLI stuft das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Einige Möwenarten können nach Angaben des FLI als Brückenspezies Wasservogelhabitate und Geflügelhaltungen miteinander in Kontakt bringen. Daher besteht weiterhin ein hohes Risikopotential des Viruseintrags in Geflügelhaltungen. Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen, wo nötig zu verbessern und konsequent umzusetzen.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang sechs Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Die lokale Risikobewertung der Einschleppung des Erregers in Geflügel- und andere Vogelbestände wird von den Veterinärämtern laufend aktualisiert. Das MLLEV steht mit den aktuell betroffenen Kreisen im Austausch.

Weitere Informationen

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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