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Thema : Geflügelpest

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis bei Trottellummen auf Helgoland



Letzte Aktualisierung: 08.06.2023

KIEL. Auf der Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Mittwochabend (07. Juni) den Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N1 bei mehreren Trottellummen und einer Dreizehenmöwe nachgewiesen und offiziell bestätigt hatte. Bei den untersuchten Vögeln handelt es sich um Totfunde auf der Insel Helgoland.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) steht mit dem Kreis Pinneberg und dem Verein Jordsand e.V, der auf Helgoland die Schutzgebiete betreut, in engem Austausch zum Geschehen und der Entwicklung vor Ort.

Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Geflügelpestlage appelliert das MLLEV, tote sowie schwache und/oder verhaltensauffällige Wildvögel nicht anzufassen. Beim Fund von toten Wildvögeln, vor allem bei Wasser- und Greifvögeln ist das Veterinäramt des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu informieren. Nach einem Kontakt zu toten sowie erkrankten Wildvögeln sollte ein Schuh- und Kleidungswechsel erfolgen und geduscht werden, bevor wieder ein Kontakt zu Hausgeflügel stattfindet. HundehalterInnen sollten ihre Tiere von lebenden und toten Vögeln fernhalten.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals auch über den Sommer 2022 fortgesetzt hatte. Seit Anfang des Jahres 2023 wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 83 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins und der Stadt Neumünster durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum umfasste in 2023 dabei vor allem Wildgänse, Möwen und Greifvögel, wobei seit Mai fast ausschließlich Möwen und koloniebrütende Seevögel betroffen sind. Das FLI stuft aktuell das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in die Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands als hoch ein.

Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang fünf Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Betroffen waren drei Kleinhaltungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde und zwei Legehennenhaltungen in den Kreisen Ostholstein sowie Dithmarschen. Auch hier sieht das FLI weiterhin ein hohes Risikopotential des Viruseintrags. Das MLLEV appelliert noch einmal dringend, an alle HalterInnen zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen GeflügelhalterInnen.

Weitere Informationen finden Sie unter

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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