BRÜSSEL/KIEL. Der EU-Fischereirat hat heute (13. Dezember) eine Verordnung über die Fangquoten für die Fischerei in der Nordsee und weiteren Meeresgewässern in der Europäischen Union im Jahr 2023 beschlossen. Bestandteil dieser Verordnung ist auch eine Schonzeit für den Europäischen Aal. Die EU-Fischereiministerinnen und -minister haben sich im Grundsatz auf eine sechsmonatige Sperre für die Berufsfischerei verständigt, die Freizeitfischerei auf Aal wird gänzlich verboten. Diese Regelungen gelten nur in den Meeresgewässern, die unter den Regelungsbereich der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU fallen.
"Die Situation der Fischerei an der Ostsee ist sowieso schon herausfordernd genug. Die heutige Beschränkung der Aalfischerei erschwert die Situation unserer Fischerinnen und Fischer daher zusätzlich. Da der Beschluss den Mitgliedsstaaten noch gewisse Spielräume für die Festlegung der genauen Zeiten des Fangverbots für die Berufsfischerei einräumt, werden wir uns als Landesregierung bei notwendigen Bund-Länder-Absprachen dafür einsetzen, einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung zu finden
", sagte Schwarz. Begrenzte Möglichkeiten für den Fang von Glasaalen und damit für die Fortführung von Besatz seien auch in Zukunft möglich. "Das begrüße ich ausdrücklich. Somit werden wir voraussichtlich das langjährige Engagement zur Bestandserhaltung des Aals in unseren Gewässern fortführen können
", so der Minister.
Hintergrund
Der Bestand des Europäischen Aals hat in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich abgenommen. Insbesondere zeigt sich dies im Aufkommen an jungen Aalen (sogenannten Glasaalen) an den europäischen Küsten. Die EU hatte deswegen bereits 2007 eine sogenannte "Aalverordnung" erlassen. Diese Norm verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Aalmanagementpläne mit Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Bestände aufzustellen. Seit 2009 werden die Aalbestände auch in Schleswig-Holstein nach detaillierten und von der EU genehmigten Managementplänen bewirtschaftet. Seitdem werden alle Aktivitäten zum Schutz und zur Nutzung des Aals an diesen Plänen ausgerichtet. Auch die umfangreichen Aalbesatzmaßnahmen in Schleswig-Holstein sind Bestandteil dieser von der EU genehmigten Managementpläne.
Die nun von der EU beschlossene Schonzeit soll ergänzend zu den gemäß EU-Aalverordnung ergriffenen langfristigen Maßnahmen einen besseren kurzfristigen Schutz der Art bewirken. Neben den unmittelbar geltenden Verboten enthält der heutige Ratsbeschluss auch eine gemeinsame Erklärung der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten für einen besseren Schutz des Aals. Die Landesregierung wird diese Erklärung nun in Ruhe prüfen. Ein Dialog mit der Bundesregierung, den anderen Bundesländern und relevanten Stakeholdern wird sich anschließen. Im Rahmen dieser Abstimmungen wird dann über weitergehende Maßnahmen auch im Bereich der Binnenfischerei und inneren Seegewässer zu entscheiden sein.
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