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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein nach Rassegeflügelausstellung – Landwirtschaftsministerium ruft zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf

Letzte Aktualisierung: 30.11.2022

KIEL. Im Nachgang zu einer Rassegeflügelausstellung in Demmin in Mecklenburg-Vorpommern am vergangenen Wochenende ist es dort zu zahlreichen Ausbrüchen der Geflügelpest in Kleinhaltungen gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen haben auch zwei HalterInnen aus Schleswig-Holstein Tiere erworben. Die Untersuchung der Tiere hat in einem Fall ergeben, dass infiziertes Geflügel von der Ausstellung zugekauft wurde. Der Kreis Segeberg hat daraufhin in diesem Bestand die Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat am Dienstag eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Ein weiterer Kontaktbestand befindet sich noch in der Abklärung.

Um den Ausbruchsbetrieb im Kreis Segeberg wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt.

"Der aktuelle Fall zeigt, wie wichtig es ist, die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ich erinnere daher noch einmal an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung, die vorsieht, dass keine Aufnahme von Geflügel oder gehaltenen Vögeln über Veranstaltungen wie Geflügelmärkte oder den mobilen Handel erfolgt. Der Schutz der eigenen Tiere sollte für alle Tierhalterinnen und Tierhalter stets im Vordergrund stehen", sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.

Die Allgemeinverfügung des Landes gibt unter anderem auch vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Unmittelbar vor Betreten der Haltung sollten Personen zudem ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Halterinnen und Halter von Geflügel in Freilandhaltung, die dringend gebeten werden, die Futterstellen für das Geflügel zu überprüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält hierfür verpflichtende Vorgaben, wonach Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden darf. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. In Schleswig-Holstein wurden seit Juli 2022 Geflügelpestausbrüche in elf Geflügelhaltungen in sechs Kreisen amtlich festgestellt. Das Land ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals über den Sommer 2022 fortgesetzt hat. Nach einem Rückgang des Geschehens im Frühjahr 2022 hat sich die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln seit Sommer in Schleswig-Holstein wie auch in anderen Küstenbundesländern sowie Mitgliedsstaaten wieder erhöht. Seit Juni wurde das Virus in der Regel des Subtyps H5N1 in 150 Proben aus neun Kreisen in Schleswig-Holstein durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum umfasste dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel während der Brutsaison, dazu aktuell verschiedene Arten von Wildgänsen, Möwen und Wildenten. Daneben gab es Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben, Flussseeschwalben, zwei Löfflern, einem Uhu, einem Schwan, zwei großen Brachvögeln sowie einem Mäusebussard.

Weitere Informationen finden Sie unter

Informationen der Landesregierung

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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