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Thema : Geflügelpest

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Erneuter Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland: Landwirtschaftsministerium ruft zur Einhaltung der Biosicherheit auf.

Letzte Aktualisierung: 08.10.2022

KIEL. Im Kreis Nordfriesland ist heute (8.Oktober 2022) ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung mit rund 240 Gänsen festgestellt worden. Das Landeslabor Schleswig-Holstein hatte am Freitag an Proben verendeter und erkrankter Gänse aus dem Betrieb das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5 nachgewiesen. Heute hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die tierschutzgerechte Tötung aller Tiere ist bereits erfolgt und die fachgerechte Entsorgung der verendeten und getöteten Gänse wurde sichergestellt. Um die betroffene Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland wird eine Sperrzone eingerichtet, in der rechtlich vorgegebene Regelungen wie ein Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen gelten. Weitere Informationen werden durch den Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt (www.nordfriesland.de).

Nachdem im September bereits zwei Geflügelpestausbrüche in Kleinhaltungen im Kreis Nordfriesland festgestellt worden waren, erfolgte zuletzt am 5. Oktober 2022 ein weiterer Ausbruch in einer Hobbyhaltung im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der aktuelle Geflügelpestausbruch in Nordfriesland ist damit bereits der vierte Ausbruch seit dem 13. September 2022. In allen Fällen wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Auch aus Niedersachsen sowie mehreren europäischen Staaten wurden zahlreiche Geflügelpestausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet.

Vor dem Hintergrund der aktuellen angespannten Geflügelpestlage und des einsetzenden Vogelzugs appelliert das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, die Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals über den Sommer 2022 fortgesetzt hat. Nach einem Rückgang des Geschehens im Frühjahr 2022 hat sich die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln seit Sommer in Schleswig-Holstein wie auch in anderen Küstenbundesländern sowie Mitgliedsstaaten wieder erhöht. Seit Juni wurde das Virus meist des Subtyps H5N1 in 130 Proben aus acht Kreisen in Schleswig-Holstein durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Das betroffene Artenspektrum umfasste dabei vor allem Brandseeschwalben und Basstölpel während der Brutsaison, dazu verschiedene Arten von Wildgänsen, Möwen und Wildenten. Daneben gab es Einzelnachweise bei Küstenseeschwalben, Flussseeschwalben und Löfflern.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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