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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung

Landwirtschaftsministerium informiert über das weitere Vorgehen in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 26.07.2024

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren während der Tiermast sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. Die Kennzeichnungspflicht gemäß Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen stammt. Ab dem 1. August 2025 ist die Kennzeichnung der Haltungsform auf den Lebensmitteln verpflichtend.

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, ab sofort die Haltung dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) mitzuteilen und erhalten daraufhin eine gültige Kennnummer, die die Haltungsform belegt. Mit Hilfe des hier bereitgestellten Formulars kann die Erstmitteilung der Haltungsform/en vorgenommen werden. Hier sind folgende Angaben notwendig:

  • Name und Anschrift des tierhaltenden Betriebs,
  • Name und Anschrift des Inhabers des tierhaltenden Betriebs,
  • Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung (VVVO-Nummer),
  • Größe der uneingeschränkt nutzbaren Bodenfläche der Haltungseinrichtung,
  • Anzahl der Tiere, die in der Haltungseinrichtung gehalten werden sollen, und
  • Haltungsform („Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“), in der die Tiere in der Haltungseinrichtung gehalten werden.

Mit der Mitteilung der Haltungsform bestätigt die Tierhalterin bzw. der Tierhalter, dass die Kriterien der entsprechenden Haltungsform eingehalten werden. Zusätzlich muss der Betrieb ab der Haltungsform "Stall + Platz" nachweisen, dass die Haltungseinrichtung den Anforderungen an die mitgeteilte Haltungsform entspricht. Geeignete Nachweise sind insbesondere amtliche Bescheinigungen, Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen. Betriebe in der Haltungsform „Stall“ müssen keinen Nachweis beifügen.

Das Formular zur Mitteilung der Haltungseinrichtungen bitten wir an die E-Mailadresse thkg@mllev.landsh.de bzw. an die Postadresse des MLLEV zu versenden.

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Referat: IX 51
Fleethörn 29-31
24103 Kiel 

Weitere Informationen:

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – FAQ zur Mitteilung der Haltungsformen

Kriterienkatalog für die Haltungsformen gemäß Anlage 4 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG)

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