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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz : Thema: Ministerien & Behörden

Werner Schwarz

Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Blauzungenkrankheit: Eilverordnung ermöglicht Impfungen


Eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung ermöglicht die Anwendung von Impfstoffen.

Letzte Aktualisierung: 06.06.2024

Mit Wirkung zum 07. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) die Anwendung von mehreren geeigneten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) per Eilverordnung gestattet.

Impfungen wirksamster Schutz

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch bestimmte Stechmücken, sogenannte Gnitzen, im Zeitraum Mai bis Oktober als hoch ein. Die Erkrankung kann insbesondere bei Schafen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verursachen. Auch bei Rindern kann sie zu deutlichen Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens mit Rückgang der Milchleistung führen. Gemäß FLI hat sich die Impfung als die effektivste, sicherste und einzige Möglichkeit herausgestellt, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit BTV zu schützen.  

Kein Risiko für Menschen

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich.  

Finanzielle Unterstützung

„Mit der Eilverordnung liegt nun die rechtliche Grundlage vor, Impfungen gegen den neuen Serotyp 3 vorzunehmen. Derzeit bereitet das Land die Umsetzung einer finanziellen Unterstützung für die Impfung vor,“ sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/blauzungenkrankheit

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