Die Landesregierung hat den Beratungserlass zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen überarbeitet.
Letzte Aktualisierung: 02.10.2024
Die Landesregierung hat ihren Solar-Erlass überarbeitet und veröffentlicht. Die Änderungen waren notwendig geworden, weil die Bundesregierung Gesetze für den Bau von Freiflächen-Solaranlagen geändert hatte. Beispielsweise dürfen seit vergangenem Jahr Photovoltaikanlagen 200 Meter entfernt von Autobahnen und großen Bahnlinien errichtet werden – ohne eine vorherige Planaufstellung durch die Gemeinden. Hierauf geht der Erlass nun in einem neuen Kapitel ein.
Landesentwicklungsplan gibt den Rahmen vor
In Schleswig-Holstein gibt der Landesentwicklungsplan den Rahmen für den Ausbau auf geeignete Räume, ordnet die Planung weiterer Standorte und berücksichtigt schutzwürdige Belange, zum Beispiel den Naturschutz. Der sogenannte „Erlass über Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen“ berät und empfiehlt, macht jedoch keine Vorgaben. Er bietet eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen und fachlichen Aspekte, die bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Anlagen berücksichtigt werden müssen. Er enthält zudem Empfehlungen, wie sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermie-Freiflächen geplant oder ausgestaltet werden können. Der Erlass rät zum Beispiel auch dazu, Netzbetreiber in den Planungsprozess frühzeitig einzubeziehen.
Weitere Beispiele aus dem Erlass
Der Erlass zeigt auch, dass PV-Anlagen auf stillgelegten Deponien, auf Mooren oder auf Flächen, die hochwertig für den Naturschutz oder besonders ertragreich sind, möglich sind, sofern sie verträglich ausgestaltet werden. Der Erlass beschäftigt sich nicht mit Solar-Anlagen an oder auf Gebäuden oder in Vorranggebieten für die Windenergie. Diese darf der Solarausbau nicht einschränken, allerdings sind Solaranlagen auf Windenergieflächen auch nicht ausgeschlossen. Das muss immer im Einzelfall geprüft werden.
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