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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

8,5 Millionen Euro für Feuerwehrhäuser

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt erneut den Aus- und Umbau von Feuerwehrhäusern. Kommunen und Kreise können nun Anträge stellen.

Letzte Aktualisierung: 21.08.2023

Die Feuerwehr Lensahn ist in einem modernen roten Gebäude untergebracht.
Die Feuerwehr Lensahn ist bereits in einem modernen Gebäude untergebracht.

Die Kommunen in Schleswig-Holstein können jetzt wieder finanzielle Hilfen für den Neubau von Fahrzeughallen und den Umbau von Feuerwehrhäusern beantragen. Das Land stellt dafür in diesem Jahr 8,5 Millionen Euro zur Verfügung. "Darauf haben viele Kommunen in Schleswig-Holstein gewartet, denn so manch ein Feuerwehrhaus platzt aus den Nähten oder ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. "Mit diesem Geld unterstützen wir die Kommunen bei wichtigen und dringenden Umbauten, damit sie ihre Feuerwehren bestmöglich ausstatten können."

Jetzt Anträge stellen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Kreise und kreisfreien Städte, die so genannten Trägerinnen oder Träger des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe. Die Fördersumme beträgt maximal 300.000 Euro und mindestens 15.000 Euro. Das Land fördert den Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, den Aus- und Umbau eines Feuerwehrhauses sowie den Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus. Kreise und kreisfreie Städte können eine Förderung vor allem für die Erweiterung sowie den Aus- und Umbau von Kreisfeuerwehrzentralen und Übungsplätzen beantragen.

Wichtige Info

Vorhaben dürfen erst begonnen werden, nachdem der Antrag beim schleswig-holsteinischen Innenministerium eingegangen ist. Höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten können gefördert werden. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2023. Anschließend prüft das Innenministerium die Anträge und entscheidet über die Förderungen.

Häufig gestellte Fragen

Hinweis: Unser FAQ ist aufwachsend

Gibt es ein "Windhundprinzip"?

Nein. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2023. Anschließend prüft das Innenministerium die Anträge und entscheidet dann auch erst über die Förderungen, und zwar unabhängig davon, wann die Anträge innerhalb der Frist beim Ministerium eingegangen sind.

Wenn nur der Neubau einer Fahrzeughalle förderfähig ist, ist die Halle dann auch bei einem kompletten Neubau eines Feuerwehrhauses förderfähig?

Ja. Bei einem kompletten Neubau eines Feuerwehrhauses ist der Anteil, der auf die Fahrzeughalle fällt, förderfähig.

 

Vielfältige Unterstützung

Unabhängig davon unterstützt Schleswig-Holstein das Feuerwehrwesen auch über die Feuerschutzsteuer, die den Kreisen und kreisfreien Städten zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe zufließt. Weiterhin zahlt das Land von der Feuerschutzsteuer den Betrieb, die Unterhaltung und den Ausbau der Landesfeuerwehrschule sowie besondere Maßnahmen im Feuerwehrwesen. Dazu zählen zum Beispiel Zuwendungen an den Landesfeuerwehrverband, das Jugendfeuerwehrzentrum und die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Sammelbeschaffungen für Feuerwehrfahrzeuge, Brandschutzehrenzeichen und Maßnahmen im Digitalfunk.

Kontakt für Kommunen

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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