Der Kommunale Ordnungsdienst in Schleswig-Holstein sorgt gemeinsam mit der Polizei für Ordnung und Sicherheit und ist, genau wie die Polizei, jederzeit in der Öffentlichkeit sichtbar und ansprechbar. Während die Polizei Straftaten verfolgt, ist der Kommunale Ordnungsdienst für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen zum Beispiel die Einhaltung der Leinenpflicht bei Hunden, der Regeln im Straßenverkehr und des Jugendschutzes sowie unerlaubt entsorgte Abfälle.
Mehr Möglichkeiten zum Schutz
Seit diesem Jahr dürfen alle Kommunalen Ordnungsdienste Fesseln, Reizstoffe oder Schlagstöcke zum Schutz vor erheblichen Gefahren oder zur Notwehr oder Nothilfe benutzen. Neu ist auch die Möglichkeit, Diensthunde einzusetzen. Schusswaffen, Sprengmittel und Distanz-Elektro-Impulsgeräte, so genannte Taser, bleiben aber der Polizei vorbehalten. Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretär Jörg Sibbel hat nun auf seiner Sommerreise den Kommunalen Ordnungsdienst in Lübeck besucht und dessen Professionalität gelobt. "Mein Besuch heute zeigt, dass das Konzept gut funktioniert und zu Recht auch von anderen Kommunen eingeführt wird", sagte Sibbel. Mich freut es besonders, dass sich die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Lübeck bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und beim Einsatz ihrer Mittel nun sicherer fühlen können."
Sichere Grundlagen
Voraussetzung für die Ausstattung der Kommunalen Ordnungsdienste mit den Einsatzmitteln sind eine Schulung und regelmäßige Fortbildung. Eine erste landesweite Schulung fand im Frühjahr dieses Jahres statt. In mehr als 200 Unterrichtsstunden bildeten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Ordnungsdienste zu unterschiedlichen Rechtsgebieten weiter. Dazu gehörten Inhalte zum Straßen- und Wegerecht, Gewerberecht, Gefahrhunderecht und Jugendschutz, zur allgemeinen Gefahrenabwehr sowie zum Ordnungswidrigkeitenrecht und Umweltrecht.
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