Navigation und Service

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Besuch bei den Ordnungshütern

Innenstaatssekretär Jörg Sibbel hat sich ein Bild von der Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes in Lübeck gemacht und dessen Professionalität gelobt.

Letzte Aktualisierung: 02.08.2023

Jörg Sibbel spricht mit Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes.
Der kommunale Ordnungsdienst sei auch für die subjektive Sicherheit der Lübeckerinnen und Lübecker enorm wichtig, sagte Jörg Sibbel.

Der Kommunale Ordnungsdienst in Schleswig-Holstein sorgt gemeinsam mit der Polizei für Ordnung und Sicherheit und ist, genau wie die Polizei, jederzeit in der Öffentlichkeit sichtbar und ansprechbar. Während die Polizei Straftaten verfolgt, ist der Kommunale Ordnungsdienst für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen zum Beispiel die Einhaltung der Leinenpflicht bei Hunden, der Regeln im Straßenverkehr und des Jugendschutzes sowie unerlaubt entsorgte Abfälle.

Mehr Möglichkeiten zum Schutz

Seit diesem Jahr dürfen alle Kommunalen Ordnungsdienste Fesseln, Reizstoffe oder Schlagstöcke zum Schutz vor erheblichen Gefahren oder zur Notwehr oder Nothilfe benutzen. Neu ist auch die Möglichkeit, Diensthunde einzusetzen. Schusswaffen, Sprengmittel und Distanz-Elektro-Impulsgeräte, so genannte Taser, bleiben aber der Polizei vorbehalten. Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretär Jörg Sibbel hat nun auf seiner Sommerreise den Kommunalen Ordnungsdienst in Lübeck besucht und dessen Professionalität gelobt. "Mein Besuch heute zeigt, dass das Konzept gut funktioniert und zu Recht auch von anderen Kommunen eingeführt wird", sagte Sibbel. Mich freut es besonders, dass sich die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Lübeck bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und beim Einsatz ihrer Mittel nun sicherer fühlen können."

Sichere Grundlagen

Voraussetzung für die Ausstattung der Kommunalen Ordnungsdienste mit den Einsatzmitteln sind eine Schulung und regelmäßige Fortbildung. Eine erste landesweite Schulung fand im Frühjahr dieses Jahres statt. In mehr als 200 Unterrichtsstunden bildeten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Ordnungsdienste zu unterschiedlichen Rechtsgebieten weiter. Dazu gehörten Inhalte zum Straßen- und Wegerecht, Gewerberecht, Gefahrhunderecht und Jugendschutz, zur allgemeinen Gefahrenabwehr sowie zum Ordnungswidrigkeitenrecht und Umweltrecht.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport