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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Neue Onlinewache


Die neugestaltete Online-Anzeige der Polizei in Schleswig-Holstein bringt viele Vorteile für Polizei und Bevölkerung. Sie folgt einem Standard für elf Bundesländer.

Letzte Aktualisierung: 13.04.2023

Polizeileitstelle
Anzeigen können bei der Onlinewache rund um die Uhr erstattet werden.

Wer Opfer von Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung wird, kann seit 2006 bei der Landespolizei Schleswig-Holstein über die Online-Wache digital Strafanzeige stellen. Nun wurde die Onlinewache nicht nur neugestaltet, sondern es wurden auch viele Funktionen verbessert und dabei Barrieren abgebaut.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hatte zuvor ein länderübergreifendes Kooperationsprojekt unter Federführung des Saarlandes die Online-Wache zeitgemäß weiterentwickelt. Elf Bundesländer nutzen die neue Online-Wache, die insbesondere dafür sorgt, dass Nutzerinnen und Nutzer einfacher Anzeigen erstatten können. Zudem spart eine eine direktere Anbindung an die polizeilichen Bearbeitungsprozesse Aufwand und Zeit.

Aktenzeichen inklusive

Bürgerinnen und Bürger werden durch die Anzeige geleitet und können zusätzliche Dokumente, Screenshots und Bilder zur Anzeige hochladen und übermitteln. Auch Anzeigen zu Hass und Hetze im Netz können nun online gestellt werden. Die neue Onlinewache kann sowohl über den Computer als auch über mobile Geräte erreicht werden. Wer eine Anzeige erstattet, erhält eine elektronische Bestätigung und die dazu gehörende Vorgangsnummer der Polizei.

Für alle Fälle erreichbar

"Die neue Online-Wache hat einen großen Mehrwert für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Dass jetzt auch der Bereich Hass und Hetze im Netz zur Anzeige gebracht werden kann, sei wichtig und richtig. Die Online-Wache ist allerdings nicht für alle Fälle geeignet, bei denen die Polizei möglicherweise noch Spuren sichern oder Personen vernehmen muss, zum Beispiel bei einem Einbruch oder Verkehrsunfall. Das ist auf der Internet-Seite mit entsprechenden Hinweisen hinterlegt. "Im Zweifelsfall gilt: zum Telefon greifen und die Polizei anrufen oder zur nächstgelegenen Polizeidienststelle gehen, aber in bestimmten Fällen kann man die Online-Anzeige nutzen", sagte die Ministerin.

Schnelle Verwaltungsarbeit

Zwischen der ersten Betrachtung durch die Landespolizei und der Einführung der neuen Online-Anzeige lag ungefähr ein Jahr. "Ich freue mich sehr über die schnelle Planung, Entwicklung und Bereitstellung dieses OZG-Projekts, das einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung in der Verwaltung markiert", sagte Sütterlin-Waack. Das Projekt wurde mit Konjunkturmitteln des Bundes finanziert. Von den dabei bereitgestellten 9,5 Millionen Euro seien lediglich 5,7 Millionen Euro in Anspruch genommen worden. "Hier wird deutlich, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aussehen kann", unterstrich die Ministerin.

Zur Onlinewache

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