Bauland und dringend benötigten Wohnraum schaffen, das ist für Kommunen nicht immer einfach. Manchmal fehlen Grundstücke oder mögliche Bauplätze werden nicht für den Wohnungsbau genutzt. Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz schafft neue Möglichkeiten. Damit Gemeinden diese auch anwenden können, musste das schleswig-holsteinische Innenministerium zunächst sogenannte Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten identifizieren. Dazu hatte das Ministerium alle 1.106 Städte und Gemeinden im Land mit Hilfe eines Gutachtens bewertet und 67 Kommunen identifiziert. Das Kabinett in Kiel hat nun der entsprechenden Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB zugestimmt.
Vorteile für Städte und Gemeinden
Städte und Gemeinden, die in der Verordnung aufgelistet sind, können ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Bebauungspläne zugunsten des Wohnungsbaus von Beschränkungen befreien. Den ersten Platz mit angespanntem Wohnungsmarkt belegt Sylt vor Norderstedt, Grömitz und Glinde. "Wir gehen davon aus, dass wir eine belastbare und umfänglich abgestimmte Gebietskulisse haben", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. "Wir unterstützen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dabei, ihrer Daseinsvorsorge gerecht zu werden und Wohnraum zu schaffen, den ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend benötigen", sagte die Ministerin.
Verordnung tritt im Februar in Kraft
Die "Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach 201a BauGB" soll am 9. Februar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Am 10. Februar 2023 sollen die Gemeinden auf die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes zurückgreifen können.
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