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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Gesetz zur Ermöglichung des Bodycam-Einsatzes nach § 184a LVwG in Wohnungen

Gültig ab: 07.06.2024

Polizistinnen und Polizisten können bei Einsätzen sogenannte Bodycams am Körper tragen und unter bestimmten Voraussetzungen Situationen damit filmen. Der Einsatz hat sich in der Praxis bewährt: Bodycams schützen sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und unzutreffenden Anschuldigungen. Die Polizei in Schleswig-Holstein durfte aber bislang keine Bodycams in Wohnungen einsetzen, obwohl dort besondere Gefahrensituationen vorherrschen und es dort vermehrt zu Eskalationen kommen kann. Der Einsatz der Bodycam an öffentlich zugänglichen Orten war bislang nur zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit erlaubt. Das hat sich nun geändert.

Rechtliche Ausgestaltung

Der Gesetzentwurf erlaubt den Einsatz in Wohnungen und im öffentlichen Raum zum Schutz vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder für die sexuelle Selbstbestimmung. Mit aufgenommen wurden auch Regelungen bei Gefahr im Verzug und der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung.

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