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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte des Innenministeriums Schleswig-Holstein der 20. Legislaturperiode

Die Landesregierung, Fraktionen und einzelne oder mehrere Abgeordnete – auch fraktionsübergreifend – können Gesetzentwürfe einbringen. Aber auch die Menschen in Schleswig-Holstein können Gesetzentwürfe über eine Volksinitiative oder einen Volksentscheid einbringen. Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen.

Letzte Aktualisierung: 25.07.2024

Gesetzentwürfe

In Kraft getretene Gesetze

Landtagsberichte

So entstehen Gesetze in Schleswig-Holstein

Gesetzentwürfe der Landesregierung

Die Gesetzentwürfe der Landesregierung werden von der Staatskanzlei oder den zuständigen Ministerien erarbeitet und vom Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen (1. Kabinettsbefassung). Anschließend können sich Verbände, Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, aber auch gesellschaftlich relevante Gruppen zu den Entwürfen äußern. Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens berät das Kabinett die Gesetzentwürfe abschließend (2. Kabinettsbefassung). Danach werden die Gesetzentwürfe dem Landtagspräsidenten zugeleitet.

Diskussion und Verabschiedung der Gesetze im Landtag

Der Gesetzentwurf ist Thema in einer Landtagssitzung und wird grundsätzlich diskutiert. Dann landet er in einem oder mehreren Fachausschüssen. Nachdem die Ausschussmitglieder den Entwurf geprüft und beraten haben, empfehlen sie dem Plenum schriftlich, wie es abstimmen soll. Es folgt die Zweite Lesung, in der noch Änderungsanträge möglich sind und Details geklärt werden. Im Plenum wird abgestimmt. Stimmt die Mehrheit dafür, unterschreibt der Ministerpräsident das Gesetz. Das Gesetz tritt erst nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt oder zu einem bestimmten, im Gesetz genannten Datum in Kraft.

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