Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen liegt ein Gesetzesentwurf zur Änderung der Gemeinde- und der Kreisordnung vor. Dieser ist von der Volksinitiative "Rettet den Bürgerentscheid" eingebracht worden. Der Entwurf hat im Wesentlichen das Ziel, die hier im Landtag am 24. März 2023 beschlossenen Änderungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Gemeinden und Kreisen rückgängig zu machen. Denn nach Ansicht der Initiierenden sei die Durchführung von Bürgerbegehren dadurch erheblich erschwert und eingeschränkt worden.
Beibehalten möchte die Initiative hingegen den im März 2023 neu eingeführten Suspensiveffekt für Bürgerbegehren, der sich gegen einen Beschluss einer Gemeinde oder eines Kreises richtet. Alle weiteren Regelungen, die auch die Planungssicherheit in unseren Gemeinden und Kreisen verbessern, sollen rückgängig gemacht werden.
Die Landesregierung erkennt an, dass die Änderung der Kreis- und Gemeindeordnung nur zehn Monate nach der letzten Änderung erneut im hohen Hause beraten wird. Denn die Initiative hat das hierfür erforderliche Quorum erreicht. Auch der Bezugsgegenstand ist zulässig. Ich erlaube mir lediglich eine kurze Einordnung:
Durch die moderaten Änderungen des vergangenen Jahres basiert die bestehende Gesetzeslage auf einem angemessenen Ausgleich zwischen dem Anspruch der Kommunen auf Planungssicherheit und der daraus resultierenden Stärkung des kommunalen Ehrenamts auf der einen Seite und dem Wunsch auf Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungen – auch außerhalb von Wahlen – auf der anderen Seite.
Nach wie vor sind das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid ein elementarer Baustein der unmittelbaren Demokratie, der das bestehende System unserer repräsentativen Demokratie auf kommunaler Ebene ergänzt.
Der Bürgerentscheid muss also nicht gerettet werden! Bürgerbegehren und -entscheide gibt es, um die Willensbildung der Gemeinde- und Kreisvertretungen anzustoßen, zu korrigieren oder zu ergänzen. Dabei dürfen die plebiszitären Elemente den Vorrang der repräsentativen Demokratie nicht ersetzen und die Vertretungen in den Gemeinden und Kreisen nicht aus ihrer Kernaufgaben verdrängen.
Der Bürgerentscheid ist in der bestehenden und ausgewogenen Form weiter ein wirksames Instrument für unsere Bürgerinnen und Bürger zur effektiven Teilhabe an kommunalen Entscheidungen. Das haben die politischen Debatten im Vorwege der letzten Gesetzesänderung im Ergebnis zu Tage geführt.
Vielen Dank!
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