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Thema : Wohnen

Landtagsrede zu TOP 19: Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern: Reform der mietrechtlichen Schonfristenregelung voranbringen


Die Rede wurde stellvertretend von Bildungsministerin Karin Prien gehalten.

Letzte Aktualisierung: 20.06.2024

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

die Bekämpfung der Wohnungslosigkeit ist eines der wichtigsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit. Eine nachhaltige Lösung kann nur darin liegen, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum bereit zu stellen. Hier legt die Landesregierung trotz der angespannten Haushaltslage einen besonderen Schwerpunkt und hat kurzfristig für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zusätzliche 275 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ansturm auf die Fördermittel ist groß – und ab September werden wir neue Anträge entgegennehmen können. Dabei denken wir insbesondere auch an die Menschen, die es aufgrund einer Notlage besonders schwer haben, Wohnraum zu finden. Denn es wird ein eigenes Kontingent für die Förderung von Projekten für besondere Bedarfsgruppen geben. Und für den Bestand gilt: Wir haben neue Rahmenbedingungen für laufende Mietverhältnisse geschaffen, die dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen.

Damit der Wohnraum bezahlbar bleibt, haben wir die Kappungsgrenze wiedereingeführt. So haben Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten keine deutlich überhöhten Steigerungen in ihren bestehenden Mietverhältnissen mehr zu befürchten. Und erst in seiner letzten Sitzung hat der Landtag ein Wohnraumschutzgesetz verabschiedet, das Mieterhaushalten angemessene Wohnverhältnisse sichert. Zugleich eröffnet dieses Gesetz Kommunen die Möglichkeit, die Zweckentfremdung von Wohnraum einzudämmen und dadurch Dauerwohnraum zu erhalten.

Dennoch bleibt es unbestritten, dass Menschen – trotz verbesserter gesetzlicher Regelungen – in persönliche Notlagen geraten und ihre Miete nicht mehr bezahlen können, oder aus anderen Gründen vor der Wohnungslosigkeit stehen.

Wir lassen diese Menschen nicht allein: Im Land gibt es ein Netz von Anlaufstellen für die Wohnungsnotfallhilfe. Eine Beratung kann zum Beispiel dabei helfen, eine Mietschuldenübernahme nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches zu erlangen oder Zugang zu einer geförderten Wohnung zu erhalten. Denn natürlich soll jede und jeder einzelne in Schleswig-Holstein ein Zuhause haben – und dieses auch behalten.

Bleiben einmal die Zahlungen der Miete aus und münden in einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, kann die Situation durch Nachzahlung innerhalb der Schonfrist bereinigt werden. Die ausgesprochene fristlose Kündigung wird unwirksam. Und auch die ordentliche Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Erst wenn schuldhaft gegen die Zahlungspflicht – die für die Mieterseite die Hauptleistungspflicht des Mietvertrages ist – verstoßen wird, ist eine ordentliche Kündigung zulässig.

Wird ein persönliches Verschulden der Mieterseite aber verneint – zum Beispiel wegen einer unvorhersehbaren wirtschaftlichen Notlage oder einem unerwarteten Zahlungsausfall des Jobcenters – sind eben diese Kündigungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Damit ist das Kündigungsrecht insgesamt für die Vermieterseite bereits stark reglementiert. Hier dürfen wir nicht vergessen: es sind die kleinen Vermieterinnen und Vermieter, die mehr als die Hälfte des Wohnraums im Land zur Verfügung stellen.  

Deshalb können wir unser Ziel, für genügend und bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein zu sorgen, nur mit ausgewogenen Instrumenten erreichen! Wir müssen einerseits die Mieterinnen und Mieter schützen – andererseits müssen wir Anreize für steigende Investitionen in der Bau- und Wohnungswirtschaft schaffen. Nur so können wir Wohnungslosigkeit sinnvoll und nachhaltig verhindern.

Vielen Dank!

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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