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Thema : Kommunales

Anordnung der Beflaggung mit der Nationalflagge der Ukraine am 24. Februar 2024



Letzte Aktualisierung: 22.02.2024

Aus Anlass des Beginns des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine vor zwei Jahren (am 24. Februar 2022) hat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack für Samstag, den 24. Februar 2024, die Beflaggung der Dienstgebäude aller obersten Landesbehörden mit der Nationalflagge der Ukraine angeordnet.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Beflaggung anzuschließen.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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