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Thema : Kommunales

Wichtige Erleichterung im Rahmen der Online-Offensive des Landes: Elektronische Meldebescheinigung online verfügbar



Letzte Aktualisierung: 29.01.2023

KIEL. Im Rahmen der Online-Offensive des Landes ist ein wichtiger Service für die Bürgerinnen und Bürger jetzt verfügbar: Die elektronische Meldebescheinigung.

Sie steht zentral unter Meldebescheinigung - Dienst Einstiegsseite - Schleswig-Holstein-Service zum Abruf bei allen Meldebehörden des Landes zur Verfügung. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Es wird lediglich die eID-Funktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger benötigt. Die Meldebescheinigung-Online ist kostenlos.

Die Meldebescheinigung benötigen Bürgerinnen und Bürger zur Vorlage bei Behörden oder privaten Stellen. Auch wenn die Ausstellung der konventionellen Meldebescheinigung relativ schnell geht, müssen die Betroffenen dafür extra in die Meldebehörde.

"Jetzt ist es möglich, mit der eID-Funktion zum Beispiel des Personalausweises, ohne persönlichen Kontakt im Bürgerbüro eine digital signierte Meldebescheinigung zu erhalten. Damit erleichtern wir für viele Menschen einen wichtigen und notwendigen Verwaltungsakt. Alles erfolgt Online und ohne Gebühren", betont Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

"Ab jetzt geht’s schneller zur Meldebescheinigung mit der Möglichkeit die Meldebescheinigung rein digital ohne Gang zum Amt zu erhalten. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. So verbessern wir den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger. Und, es entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Ämtern. Sie können sich auf solche Tätigkeiten konzentrieren, für die menschliches Handeln unbedingt erforderlich ist. Die digitale Transformation unserer Verwaltung schreitet voran", ergänzt Digitalisierungsminister Dirk Schrödter.

Mit der sogenannten digitalen Siegelung wird auch die Fälschungssicherheit erhöht. Mit einem QR-Code kann dabei die Herkunft der Online-Meldebescheinigung nachvollzogen werden.

Das Land stellt diesen Dienst zentral für alle Meldebehörden über das Serviceportal des Landes https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/ zur Verfügung.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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