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Thema : Kommunales

Landesregierung bringt Kappungsgrenzenverordnung auf den Weg und setzt weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um


Letzte Aktualisierung: 19.12.2023

KIEL. Das Kieler Kabinett hat heute (19. Dezember 2023) den Entwurf einer mietrechtlichen Kappungsgrenzenverordnung in das Beteiligungsverfahren gebracht. Demnach dürfen zukünftig in 62 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein, in denen die Wohnungsmärkte angespannt sind und die Versorgung mit Mietwohnraum besonders gefährdet ist, die Mieten in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 statt bisher um 20 Prozent bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Die Gefährdung muss nachgewiesen sein, damit diese mietrechtlichen Einschränkungen zulässig sind.

Das Innenministerium setzt damit ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Koalition hatte sich 2022 darauf geeinigt, die Kappungsgrenzenverordnung erneut einzuführen, um die Mietpreise bei Bestandsmieten bezahlbar zu halten. "Wir schützen mit der Verordnung Mieterinnen und Mieter genau dort, wo es nötig ist", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack im Anschluss an die Kabinettssitzung. Zu den Städten und Gemeinden zählen zum Beispiel die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck und Flensburg ebenso wie viele Kommunen in den Tourismusregionen von Nord- und Ostsee sowie Gemeinden im Hamburger Rand. "Der Mietenmarkt hat sich so entwickelt, dass die Kappungsgrenzenverordnung entgegen früherer Prognosen erforderlich sein wird. Deshalb führen wir sie wieder ein", ergänzte die Ministerin.

Das Land hatte zuvor ein Gutachterbüro beauftragt, die Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Schleswig-Holstein zu identifizieren. Die Gutachter untersuchten vor allem die Mietdaten und Mietendynamik der Kommunen, aber auch die Nachfrage von Mieterinnen und Mietern und zogen dazu als weitere Indikatoren die rechnerische Mietbelastungsquote und den Anteil der Bürgergeld-Empfänger an der Bevölkerung heran. Das Zusammenspiel verschiedener Gefährdungsfaktoren wie zum Beispiel hohe Angebotsmieten und eine überdurchschnittliche Mietbelastung führte dann zu einer Aufnahme in den Verordnungsentwurf. Grundlage für die Untersuchung war das Mietenmonitoring der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Die Kommunalen Landesverbände sowie die wohnungswirtschaftlichen Verbände und der Mieterbund können nun bis Anfang Februar 2024 Stellung zur Verordnung nehmen, sodass diese im kommenden Frühjahr in Kraft treten könnte.

Übersicht der im Entwurf aufgenommenen Städte und Gemeinden

  1. Ahrensburg,
  2. Ammersbek,
  3. Aumühle,
  4. Bad Schwartau,
  5. Bad Segeberg,
  6. Bargfeld-Stegen,
  7. Bargteheide,
  8. Barsbüttel,
  9. Bönningstedt,
  10. Börnsen,
  11. Büsum,
  12. Dahme,
  13. Elmshorn,
  14. Fehmarn,
  15. Flensburg,
  16. Geesthacht,
  17. Glinde,
  18. Grömitz,
  19. Groß Grönau,
  20. Großenbrode,
  21. Halstenbek,
  22. Hasloh,
  23. Heikendorf,
  24. Heiligenhafen,
  25. Helgoland,
  26. Henstedt-Ulzburg,
  27. Hohwacht (Ostsee),
  28. Hörnum (Sylt),
  29. Kaltenkirchen,
  30. Kampen (Sylt),
  31. Kellenhusen (Ostsee),
  32. Kiel,
  33. Laboe,
  34. List auf Sylt,
  35. Lübeck,
  36. Neustadt in Holstein,
  37. Norderstedt,
  38. Oststeinbek,
  39. Pinneberg,
  40. Quickborn (Kreis Pinneberg),
  41. Ratekau,
  42. Reinbek,
  43. Reinfeld (Holstein),
  44. Rellingen,
  45. Scharbeutz,
  46. Schenefeld (Kreis Pinneberg),
  47. Schönberg (Holstein),
  48. Siek,
  49. Sierksdorf,
  50. Stockelsdorf,
  51. Sylt,
  52. Timmendorfer Strand,
  53. Trappenkamp,
  54. Trittau,
  55. Uetersen,
  56. Wedel,
  57. Wenningstedt-Braderup (Sylt),
  58. Wentorf bei Hamburg,
  59. Wittdün auf Amrum,
  60. Wohltorf,
  61. Wrixum,
  62. Wyk auf Föhr.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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