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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack zu TOP 12: Kosten des Personalausweises für Wohnungslose übernehmen



Letzte Aktualisierung: 20.09.2023

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

steigende Kosten der Lebenshaltung und für Wohnraum belasten die Menschen im Land. Jede und jeder erfährt sie am eigenen Leibe. Im schlimmsten Fall verlieren Menschen sogar ihr Zuhause. Und ja! Kein Mensch soll in Schleswig-Holstein ungewollt auf der Straße leben. Schon gar nicht, weil er sich nicht ausweisen kann. Da stimmen wir den antragstellenden Fraktionen zu. Deshalb verfolgen wir als Landesregierung nachhaltig das Ziel, die Situation von obdachlosen und wohnungslosen Menschen zu verbessern. Der Housing-First Ansatz ist dabei ein wichtiger Baustein.

Die Diskussion um eine kostenfreie Ausstellung von Personalausweisen habe ich aus anderen Bundesländern wahrgenommen und verfolgt. In Stadtstaaten wie Hamburg und Bremen wird das modellhaft getestet. Die Situation im Flächenland Schleswig-Holstein ist aber allein schon in der Abwicklung eine andere. Denn es steht bereits außer Frage, dass die zuständigen Behörden die Gebühren für einen Personalausweis ermäßigen oder vollständig erlassen können, wenn die antragstellende Person bedürftig ist und dies belegen kann. Dazu ist eine Person, die Grundsicherung oder Bürgergeld bezieht, nicht gleich bedürftig.

Vielmehr sollen Grundsicherung und Bürgergeld die Menschen in die Lage versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Dafür wurden die Kosten für einen Personalausweis in die Bedarfsberechnung eingestellt. Ob eine Person im Sinne einer personalausweisrechtlichen Regelung bedürftig ist, ist also darüber hinaus zu betrachten. Schließlich enthalten Bürgergeld und Grundsicherung ja gerade ein Budget für nicht regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Dieses Budget umfasst auch einen Anteil, um nach dem Ablauf eines Personalausweises einen neuen bestellen und bezahlen zu können.

Anders verhält es sich, wenn wohnungslose Menschen keine staatlichen Leistungen beziehen. Diesen Menschen muss umso mehr geholfen werden. Deshalb enthalten die Regelungen zu den Gebühren hier bereits Möglichkeiten, von einer Gebührenerhebung abzusehen. Diese Möglichkeiten müssen durch die Verwaltungen im Rahmen ihrer Ermessenausübung konsequent ausgeschöpft werden. Damit wäre schon einem großen Teil der betroffenen Personen geholfen.

Zum Glück haben wirklich bedürftige Personen bereits jetzt die Möglichkeit, Personalausweise gebührenfrei oder wenigstens ermäßigt zu erhalten. Denn die kommunalen Behörden sind gehalten, das ihnen eingeräumte Ermessen richtig und zum Wohle der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auszuüben. Dafür bedarf es keiner Kostenerstattungsverpflichtung durch die Landesregierung, sondern einer einheitlichen Anwendung der Ermäßigungspraxis! Das scheint mir angesichts der angespannten Haushaltslage ein gangbarer Weg zu sein – ohne dabei die Wichtigkeit eines Personalausweises für Wohnungslose abmildern zu wollen.

Vielen Dank!

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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