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Thema : Kommunales

Innenstaatssekretär Jörg Sibbel besucht den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Lübeck und lobt dessen Professionalität



Letzte Aktualisierung: 02.08.2023

LÜBECK. Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretär Jörg Sibbel hat heute (2. August 2023) im Rahmen seiner Sommerreise den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lübeck besucht und sich ein Bild über dessen Aufgaben und täglichen Herausforderungen gemacht.

"Im Gegensatz zur Polizei, die für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist, verfolgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD Ordnungswidrigkeiten. Gemeinsam mit den Beamtinnen und Beamten der Landespolizei wehren sie bei Streifentätigkeiten Gefahren ab und sorgen im öffentlichen Raum für Ordnung und Sicherheit. Auch für die Erhöhung der subjektiven Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist die Aufgabe des KOD enorm wichtig, denn sie sind jederzeit sichtbar und ansprechbar", erläutert Innenstaatssekretär Sibbel.

Die Aufgaben des KOD sind vielfältig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes kümmern sich sowohl um die Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde, der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Jugendschutzgesetzes, als auch um unerlaubte Abfallentsorgungen und sonstige Gefahren und Störungen im öffentlichen Raum.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für alle Kommunalen Ordnungsdienste einheitliche Regeln bei der Ausübung von unmittelbarem Zwang. Der KOD darf bei seinen Einsätzen auch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und bestimmte Waffen einsetzen. Dazu gehören Fesseln, Reizstoffe oder auch der Schlagstock. Der Einsatz von Schusswaffen, Sprengmitteln und Distanz-Elektro-Impulsgeräten bleibt allerdings der Polizei vorbehalten. Die zugelassenen Einsatzmittel darf der KOD nur eng begrenzt, also in der Regel nur zum Schutz vor erheblichen Gefahren oder zur Notwehr oder Nothilfe verwendet werden.

Neu ist die Möglichkeit für den KOD, Diensthunde einzusetzen.

Voraussetzung für die Ausstattung der KOD mit den Einsatzmitteln ist eine Schulung und eine regelmäßige Fortbildung.

Im Frühjahr dieses Jahres hat es erstmals eine landesweite Ausbildung von künftigen Mitarbeitenden in Bordesholm gegeben. In über 200 Unterrichtsstunden wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KOD zu unterschiedlichen für die Arbeit im Außendienst relevanten Rechtsgebieten geschult. Dazu gehörten Inhalte zum Straßen- und Wegerecht, Gewerberecht, Gefahrhunderecht, Jugendschutz, allgemeiner Gefahrenabwehr, Ordnungswidrigkeitenrecht und Umweltrecht.

"Mich freut es besonders, dass sich die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Lübeck bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und beim Einsatz ihrer Mittel nun sicherer fühlen können", sagte der Innenstaatssekretär.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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