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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenministerin Sütterlin-Waack zu TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und des Brandschutzgesetzes



Letzte Aktualisierung: 12.07.2023

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

 Klimawandel, die Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern, Digitalisierung, ein schnellerer Mobilfunkausbau: Das sind Herausforderungen, die wir nicht leugnen können. Wir müssen ihnen begegnen, die Weichen für unsere Zukunft stellen. Da sind wir uns einig. Lassen Sie uns gemeinsam Handlungsfähigkeit beweisen. 

Damit sind wir dann im Gleichklang mit Bund und EU. Und ziehen an einem Strang. Denn die von Bund und EU beschlossenen Maßnahmen müssen auch im notwenigen Umfang durch unser Landesrecht unterstützt werden.

Was müssen wir also tun? Zum Klimaschutz müssen wir die Energiewende voranbringen. Bezahlbarer Wohnraum muss her. Auch muss zur Digitalisierung der Ausbau des Mobilfunks an Fahrt gewinnen. Die Änderung der Landesbauordnung wird diese Herausforderungen zwar nicht alleine lösen, aber die Anpassungen in der Landesbauordnung und dem Brandschutzgesetz sind handfest! Es werden Regelungen geschaffen, die uns helfen.

Drei Beispiele:

Erstens: Die Installation von PV-Anlagen wird vereinfacht. Dazu senken wir die Mindestabstände auf Dächern. Das folgt der vor Kurzem geänderten Regelung der Musterbauordnung. Gerade für Reihenhäuser ist dies entscheidend. Denn nur mit ausreichender Fläche der PV-Anlagen sind diese wirtschaftlich.

Zweitens: Für Klimaneutralität sind Wärmepumpen ein wichtiger Baustein. Hier bedarf es einer Privilegierung der einzuhaltenden Abstandsflächen, um das Vorhaben auch ohne Nachbarzustimmung realisieren zu können. Damit wird ein Beitrag zur Wärmewende in Schleswig-Holstein geleistet.

Drittens: Und auch energetische Sanierungen sollen erleichtert werden. Es gilt, Ressourcen zu schonen und Baukosten zu senken. Dazu trägt die Reduzierung der Mindesthöhe für Aufenthaltsräume bei. Damit lassen sich nachträglich eine Fußbodendämmung oder eine Fußbodenheizung einbauen, ohne die derzeit geforderte Mindesthöhe in Aufenthaltsräumen zu unterschreiten. So schaffen wir die Grundlage für günstigeren Wohnraum im Land.

Ein weiterer Punkt, der Vereinfachung bringen wird, ist die Änderung des § 67 der LBO. Die derzeitige „Kann-Vorschrift“ wird zu einer „Soll-Vorschrift“: So können beim Umbau im Bestand mehr Abweichungsanträge und diese vor allem leichter genehmigt werden. Damit setzen wir auch um, was zuletzt hier im Juni im hohen Hause gefordert wurde.

Zum Schluss noch einige Worte zum Mobilfunkausbau. Der Entwurf enthält Erleichterungen für den Ausbau. Zum Beispiel soll die Höhe, in der Mobilfunkmasten ohne Baugenehmigung errichtet werden können, noch einmal um je 5 Meter angehoben werden. Im Außenbereich sind dann Anlagen mit bis zu 20 Metern und im Innenbereich mit bis zu 15 Metern verfahrensfrei. Das bedeutet weniger Bürokratie für die Mobilfunkunternehmen. Das beschleunigt den Mobilfunkausbau.

Lassen Sie uns hier und heute festhalten: Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von zielgerichteten Änderungsvorschlägen. Die Änderungen werden uns – und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land helfen. 

Vielen Dank!

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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