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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenstaatssekretär Sibbel: Das Land steht bei der Unterbringung von Geflüchteten fest an der Seite der Kommunen



Letzte Aktualisierung: 04.05.2023

KIEL. Das Land unterstützt die Kommunen weiterhin bei der Unterbringung von Geflüchteten und stockt das Programm "Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete" um weitere acht Millionen Euro aus dem Ukraine-Notkredit bedarfsgerecht auf. Innenstaatssekretär Jörg Sibbel hatte zuvor den Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages um Zustimmung für die Aufstockung gebeten. Dieser Bitte sind die Mitglieder des Ausschusses nun nachgekommen. "Der Druck in den Kommunen bleibt groß und der Bedarf entsprechend hoch", sagte Innenstaatssekretär Jörg Sibbel im Anschluss an die Sitzung. "Ich freue mich sehr, dass wir die Mittel mit vereinter Kraft erhöhen konnten. Wir stehen bei dieser Herkules-Aufgabe fest an der Seite der Kommunen."

Dank des Programms können Kommunen schnell und unkompliziert Wohnraum für Geflüchtete herrichten. "Die Kommunen unternehmen alles, was in ihrer Kraft steht, um eine angemessene Unterkunft für die zu uns geflüchteten Menschen zu gewährleisten", versicherte Sibbel. "Sie agieren dabei mit dem notwendigen Pragmatismus, aber auch flexibel und kreativ." Gefördert wird zum Beispiel der Erwerb bestehenden Wohnraums, der Umbau von Gewerberäumen oder die Errichtung von Containeranlagen. Dabei müssen die Kommunen definierte Mindeststandards der Unterbringung gewährleisten. So sind Mindestwohnflächen einzuhalten und der Wohnraum soll so gelegen sein, dass eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Dazu gehören eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, der Zugang zu medizinischen, schulischen und sonstigen Einrichtungen des täglichen Lebens sowie zu integrationsrelevanten Angeboten wie zum Beispiel Sprachkurse.

Mehr als 100 Kommunen haben bereits Anträge für das Förderprogramm gestellt und wollen dadurch Plätze für rund 5.250 geflüchtete Menschen schaffen. Das entspricht einem Zuschuss von mehr als 20 Millionen Euro, von denen bereits mehr als 16 Millionen Euro bewilligt wurden. Dadurch ist das Programm bereits vier Wochen vor Antragsende überzeichnet. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein, die die Kommunen berät und die Förderung abwickelt, erwartet weitere kurzfristige Anträge und geht von einem Aufstockungsbedarf von acht Millionen Euro aus. Dieses Geld steht jetzt bereit.

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Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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