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Thema : Kommunales

Entwurf des Wohnraumschutzgesetzes wird an den Landtag gesendet – Innenministerin Sütterlin-Waack: Wir wollen zusätzlichen Handlungsspielraum vor Ort



Letzte Aktualisierung: 05.04.2023

KIEL. Die Landesregierung möchte den Kommunen im Land mehr Einflussmöglichkeiten zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geben. Dafür hat das Kabinett dem Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes zugestimmt. Der Entwurf wird jetzt an den Landtag gesendet.

"Wir wissen, dass die allermeisten Vermieterinnen und Vermieter verantwortungsvoll mit dem Gebäudebestand umgehen, um gute Wohnverhältnisse zu schaffen. Dennoch gibt es immer wieder Einzelfälle, die aufzeigen, dass die Kommunen mehr Durchgriffsmöglichkeiten brauchen. Ziel des Gesetzentwurfs ist vor allem der Schutz vor Verwahrlosung und unzumutbaren Wohnverhältnissen: Gebäude sollen sich nicht zu Schrottimmobilien entwickeln, Mieterinnen und Mieter sollen geschützt und Quartiere vor dem Abrutschen bewahrt werden", erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Der Gesetzentwurf legt Mindeststandards für Wohnraum fest. Es geht beispielsweise darum, dass Heizungs- und Sanitäranlagen funktionieren, die Gebäudehülle dicht ist und genügend Tageslicht die Räume erreicht. Die Ausstattung wie z.B. Aufzugs-, Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren muss nutzbar sein.

Falls hier Missstände auftreten, sollen Gemeinden handeln können. Sie werden Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, können Anordnungen treffen und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären. Dann wird es Aufgabe der Vermieterin oder des Vermieters sein, für eine anderweitige zumutbare Unterbringung der Mieterhaushalte zu sorgen, wenn er den schlechten Zustand zu verantworten hat.

"Wir wollen den Kommunen mit dem Gesetz eine Art Werkzeugkoffer an die Hand geben, den sie nutzen können, wenn Bedarf besteht, aber dies nicht müssen. So kann verantwortungsvoll vor Ort in der jeweiligen Situation und nach Rücksprache mit allen Beteiligten angemessen gehandelt werden."

Im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde deutlich, dass sich die Kommunalen Landesverbände (KLV) auch eine Regelung zur sogenannten Zweckentfremdung wünschen. Damit soll es den Kommunen künftig möglich sein, festzusetzen, dass Wohnraum im Gemeindegebiet nicht zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden darf, sofern die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und anders nicht sichergestellt werden kann. Diesen Wunsch hat das Innenministerium aufgegriffen.

Geplant ist das Verbot der Zweckentfremdung als Satzungsbefugnis für die Gemeinden. Das bedeutet: Die Gemeinden sollen selbst entscheiden, ob sie einschränkende Regelungen brauchen. Die Umwidmung von Wohnraum für andere Zwecke wird im Geltungsbereich einer kommunalen Satzung dann unter ein Verbot mit Genehmigungsvorbehalt gestellt. Gesetzliche Voraussetzung ist, dass die Gemeinden einen Wohnraummangel nachweisen können (z.B. durch Aufnahme in eine Landesverordnung über angespannte Wohnungsmärkte). Nur dann ist diese Beschränkung des Eigentumsrechts gerechtfertigt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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