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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenstaatssekretär Jörg Sibbel zum Urteil des Landesverfassungsgerichts: Gut, dass nun rechtliche Klarheit herrscht



Letzte Aktualisierung: 17.02.2023

SCHLESWIG. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat heute (17. Februar) sein Urteil über Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs verkündet. Rund 100 amtsangeschlossene Gemeinden hatten geklagt und argumentiert, ihr tatsächlicher Finanzbedarf sei nicht richtig ermittelt worden. Außerdem sahen sich die Gemeinden gegenüber den als "Zentrale Orte" eingestuften Gemeinden benachteiligt.

Das Landesverfassungsgericht hat nun in seinem Urteil einem Teil der Klagen stattgegeben. Das Land muss demnach bei den sogenannten Schlüsselzuweisungen für die Zentralen Orte nachbessern. "Es ist gut, dass jetzt rechtliche Klarheit herrscht", sagte Innen-Staatssekretär Jörg Sibbel nach der Urteilsverkündung in Schleswig. "Wir werden die Schlüsselzuweisungen an die Zentralen Orte nach den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts neu untersuchen." Wie schwierig das sei, habe dieses Gerichtsverfahren gezeigt, sagte der Staatssekretär. Doch am Ende werde ein bedarfsgerecht fortgeschriebener Finanzausgleich mit einem fairen Interessenausgleich aller Kommunen stehen.

"Alle Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein nehmen viele wichtige Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger wahr", versicherte Sibbel. Es sei wichtig, dass dieses Geld transparent, nach objektiven Kriterien und bedarfsgerecht auf die einzelnen Kommunen verteilt wird.

2023 beträgt die Finanzausgleichsmasse rund 2,5 Milliarden Euro. Dies ist der Betrag, der auf die Gemeinden und Kreise verteilt werden kann. Hierzu werden zwei Teile gebildet. Im ersten Topf werden feste Beträge, die sogenannten Vorwegabzüge, für bestimmte Aufgaben dotiert. Der Rest landet im zweiten Topf und wird nach Schlüsseln an alle Gemeinden und Kreise verteilt (Schlüsselzuweisungen).

Das Land hatte zuletzt zum 1. Januar 2021 den kommunalen Finanzausgleich bedarfsgerecht weiterentwickelt, nachdem das Landesverfassungsgericht zuvor das System als nicht bedarfsgerecht verworfen hatte. Dazu hatten das Land und die kommunalen Landesverbände gemeinsam ein externes Gutachten beauftragt. Die Experten hatten in einem hochkomplexen Verfahren die Finanzbedarfe von Kommunen und Land ermittelt.

Zentrale Orte sind wichtig für die Menschen im Umland. Dort wird vieles vorgehalten und angeboten, was nicht in jeder einzelnen Gemeinde möglich ist. Dafür brauchen die Zentralen Orte eine auskömmliche Finanzausstattung. Umgekehrt haben aber auch kleine, ländliche Gemeinden oft Lasten, die aus ihrer großen Fläche bei wenigen Einwohnerinnen und Einwohnern herrühren. Das berücksichtigt der kommunale Finanzausgleich bereits seit 2021 durch höhere Zuweisungen. "Das wird auch so bleiben", versicherte Sibbel.

In Schleswig-Holstein gibt es 132 Zentrale Orte und Stadtrandkerne. Hier leben rund 70 Prozent der Bevölkerung des Landes. Nach dem Landesplanungsgesetz soll die Landesregierung regelmäßig prüfen, ob sie Änderungen im Zentralörtlichen System für erforderlich hält. Sie erstattet hierzu einen Bericht an den Landtag. Der letzte Bericht wurde im Juni 2019 abgegeben.

Mehr Informationen

www.schleswig-holstein.de/finanzausgleich

Zentralörtliches System in Schleswig-Holstein

Drucksache 19/1504 "Raumordnungsbericht Zentralörtliches System"

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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