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Thema : Kommunales

Innenministerin Sütterlin-Waack zu vorgeschlagenen Änderungen beim Kommunalrecht: Ausgleich zwischen schnellerer Planung und Bürgerbeteiligung

Letzte Aktualisierung: 21.10.2022

KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (21. Oktober) die Vorstellungen des Innenministeriums zu einem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erläutert. Der Gesetzentwurf soll als sogenannte Formulierungshilfe an die regierungstragenden Fraktionen im Landtag übersandt werden. Die vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Themen Bürgerbegehren und Mindestfraktionsstärken in Kommunalparlamenten.

"Ziel der Landesregierung ist ein maßvoller Ausgleich zwischen einer schnelleren Planung und Umsetzung von Vorhaben und der Wahrung des berechtigten Anspruchs einer umfangreichen Bürgerbeteiligung. Deswegen schlagen wir vor, eine Reihe von Vorgaben für Bürgerbegehren an die Regelungen vieler anderer Bundesländern anzupassen", so die Ministerin.

Damit werde die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Das gelte insbesondere für die Bestandskraft von Beschlüssen, die mit breiter Mehrheit vor Ort getragen würden. Gleichzeitig lasse der Vorschlag noch immer mehr Bürgerbeteiligung zu als in vielen anderen Bundesländern.

"Besonders hervorheben möchte ich, dass in Zukunft solche Bauleitplanungen nicht mehr Gegenstand von Bürgerbegehren werden können, deren Aufstellungsbeschlüsse mit einer Zwei-Drittel Mehrheit in der Kommunalvertretung getragen werden. In Fällen, wo also vor Ort eine große und breite politische Zustimmung für Entscheidungen besteht, wird in Zukunft kein Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen mehr zulässig sein."

Damit schaffe man Rechtsfrieden und stärke die kommunale Selbstverwaltung, indem breit legitimierte Entscheidungen in ihrer Bestandskraft gestärkt würden. Zudem gehe mit dem Vorschlag ein hohes Maß an Beschleunigungspotenzial bei dem Voranbringen von Vorhaben einher.

Außerdem wird die Wiedereinführung einer Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung wenden (sogenannte kassatorische Bürgerbegehren) von drei Monaten vorgeschlagen. Neun andere Bundesländer haben kürzere Fristen, in drei Bundesländern beträgt die Frist jetzt auch schon drei Monate.

Die Wiedereinführung einer Sperrfrist für Wiederholungsbegehren soll nach Einschätzung des Ministeriums in Zukunft drei Jahre umfassen, wie in vier weiteren Bundesländern.

Auch eine Anhebung der Quoren für Bürgerbegehren in den Städten und Gemeinden werde vorgeschlagen. Allerdings solle die maximale Obergrenze von 10 Prozent unangetastet bleiben und auch an der 5 Prozent-Grenze auf Kreisebene solle sich nichts ändern. Damit läge Schleswig-Holstein komplett auf der Linie der Mehrheit der anderen Bundesländer.

Nach einer erneuten Abwägung werde eine sogenannte Generalklausel nicht mehr Gegenstand des Vorschlages der Landesregierung.

"Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir wollen Bürgerbegehren nicht aushebeln und wir schränken sie mitnichten massiv ein. Wir wollen gleichzeitig aber auch ein Stück weit mehr Planungssicherheit in den Kommunen schaffen. Wir wollen, dass es vor allem in den Bereichen Wohnungsbau und Energieerzeugung bzw. Energieversorgung schneller und einfacher vorangeht."

Ein weiterer Vorschlag betreffe Gemeindevertretungen mit 31 oder mehr Mitgliedern. Das sind in der Regel Gemeinden und Städte mit mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und die Kreistage. Dort soll es möglich sein, die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei anzuheben. Dies sei eine langjährige Forderung aus dem kommunalen Bereich.

"Wir geben den Kommunen die Möglichkeit, vor Ort zu entscheiden, ob dies sinnvoll ist. Gerade in Städten mit mehreren Kleinstfraktionen dauern – ausgelöst durch eine Vielzahl zu behandelnder Anträge und Wortbeiträge – die Sitzungen oft bis in die späten Abendstunden. Das belastet die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die im Gegensatz zu Landtagsabgeordneten nach ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Freizeit einsetzen, doch erheblich. Und es macht diesen unverzichtbaren ehrenamtlichen Einsatz nicht gerade attraktiver. Da wollen wir die Möglichkeit bieten, gegenzusteuern."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Reuter | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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