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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerin Sütterlin-Waack im Landtag: Mit den geltenden Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen haben unsere Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten

Letzte Aktualisierung: 30.06.2022

KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack ist gegen die generelle Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. In ihrer heutigen (30. Juni) Landtagsrede zu TOP 5 machte sie deutlich, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein mit den derzeitigen Regelungen aus ihrer Sicht deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben:

"Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft. Dadurch haben wir die kommunale Wahlfreiheit, und damit die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Die Gemeindevertretungen sind jetzt selber in der Lage, zu entscheiden, ob sie die Beiträge erheben wollen oder nicht."

Mit der Reform des kommunalen Abgabengesetzes zu Beginn des Jahres habe die Landesregierung außerdem zusätzliche Flexibilität ermöglicht. Kommunen, die noch Beiträge erheben, könnten sich jetzt selbst mit erheblichen Eigenanteilen einbringen. So könnten die Bürgerinnen und Bürger, je nach Situation vor Ort, entlastet werden. Das stärke die Entscheidungshoheit der Gemeinden erheblich.

"Mit der vorgeschlagenen Änderung der Gemeindeordnung wäre es nicht mehr möglich Straßenausbaubeiträge zu erheben. Der Straßenbau müsste dann ausschließlich über den gemeindlichen Haushalt finanziert werden. Alles andere wäre nicht mehr möglich. Das schränkt die kommunale Selbstverwaltung ohne Not ein. Deswegen ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Landesregierung, die Freiwilligkeit der entscheidende Punkt."

Über den kommunalen Finanzausgleich unterstütze die Landesregierung die Kommunen auf diesem Weg. Dazu habe das Land 2021 einen neuen Vorwegabzug für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 68 Millionen Euro im FAG gebildet.

"Das Geld steht den Kommunen für Investitionen in Straßen, Wege und Plätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir die Finanzausgleichsmasse auch insgesamt bereits 2021 um 65 Millionen Euro aufgestockt. Damit haben die Kommunen eine echte Wahlmöglichkeit. Sie müssen keine Beiträge erheben. Wir begrenzen aber auch nicht die kommunale Finanzhoheit. Im Gegenteil – mit unseren Regelungen haben unsere Kommunen ein Stück mehr Gestaltungsmöglichkeit. Damit entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger und stärken die kommunale Selbstverwaltung."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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