Nach gut zweijähriger Arbeit hat die Arbeitsgruppe 35 des Landespräventionsrates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein heute (18. März) im Rahmen eines digitalen Fachtages mit mehr als 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihre Empfehlungen vorgelegt. Im Vorfeld hatte die Kommission des Landespräventionsrates, die sich aus den Ministerinnen und Ministern für Justiz, Bildung, Inneres und Soziales zusammensetzt, die Empfehlungen zustimmend zur Kenntnis genommen und die Entwicklung einer Landesstrategie empfohlen.
Die AG 35 hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren die Bedarfsfelder der Istanbul-Konvention zu identifizieren und bei der Umsetzung in Schleswig-Holstein durch die Entwicklung von Vorschlägen und Handlungsempfehlungen mitzuwirken.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zeigte sich als Vorsitzende der Kommission beeindruckt von den Ergebnissen – insgesamt wurden über 30 Empfehlungen aus den Bereichen Hilfe und Schutz, Justiz, Öffentliches Bewusstsein, Bildung und Forschung sowie Gleichstellung vorgelegt. "Die AG 35 hat hier ganze Arbeit geleistet. So viele Akteurinnen und Akteure unter Pandemiebedingungen an einen Tisch zu bekommen ist beachtlich. Aber nur so konnte das Thema Schutz von Frauen vor Gewalt aus den unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet werden. Damit haben wir in Schleswig-Holstein einen echten Meilenstein erreicht.
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Die Weiterentwicklung des Hochrisikomanagements in Fällen häuslicher Gewalt ist eine der ersten Maßnahmen, die schon vor Abschluss der AG initiiert wurde. "Alle Beteiligten waren sich einig, dass Schleswig-Holstein hier besser werden kann. Aus dem breiten Netzwerk der AG 35 ist ein konzentrierter Fachaustausch entstanden, in dem die einzelnen Aspekte dazu nun gemeinsam bearbeitet werden. Und dabei geht es sehr konkret voran: Für den Datenaustausch mit nicht-öffentlichen Stellen wird derzeit eine Erweiterung der Übermittlungsbefugnis von personenbezogenen Daten in § 201a LVwG zur Wahrung schutzwürdiger Interessen gefährdeter Personen geprüft. Parallel dazu wird das Hochrisikomanagement weiterentwickelt. Das Konzept wird seit dem 1. März in zwei Polizeidirektionen des Landes in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern vor Ort pilotiert und dann ausgewertet. Anhand der gewonnen Erkenntnisse wird über eine landesweite Einführung entschieden
", so Sütterlin-Waack.
Der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) war von Beginn an eng an dem Prozess beteiligt. Sowohl über das landesweite Projekt SCHIFF zur Bekämpfung struktureller Gewalt gegen Frauen als auch über die Arbeit in der AG 35 hat er die Perspektive betroffener Frauen einbringen können, betont Geschäftsführerin Katharina Wulf: "Zwei Jahren lang haben Richter*innen mit Frauenberater*innen, Gleichstellungsbeauftragte mit Polizist*innen und Journalist*innen mit Staatsanwält*innen dafür gestritten, das Potential der Istanbul-Konvention auszuschöpfen und sich auf diese Empfehlungen zur Umsetzung geeinigt. Parallel hierzu konnten wir bereits an einigen Stellen konkrete Verbesserungen für gewaltbetroffene Frauen erreichen. In Schleswig-Holstein haben wir erkannt, dass Gleichstellung und Gewaltschutz Qualitätsmerkmale einer Demokratie sind. Das findet bundesweit Anerkennung.
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Seit 1. Februar 2018 ist das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" - kurz Istanbul-Konvention - in Deutschland in Kraft getreten. Schwerpunkt der Konvention ist die Prävention und die Beseitigung der strukturellen Ursachen von Gewalt. Die Istanbul-Konvention hat den Zweck, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Ziel ist die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten auf allen Ebenen gegen Gewalt vorzugehen.
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