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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerin Sütterlin-Waack zur Landtagsdebatte: Es darf keinen Rückschritt bei der geschlechtergerechten Sprache geben

Letzte Aktualisierung: 18.06.2020

KIEL. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat zu der heutigen Landtagsdebatte zu TOP 11 "Geschlechtsneutrale Sprache" Stellung genommen und deutlich gemacht, dass es keinen Rückschritt bei der geschlechtergerechten Sprache geben dürfe. Sie hatte sich im Landtag vertreten lassen, da sie an der Innenministerkonferenz in Erfurt vom 17. bis 19. Juni 2020 teilnimmt.

"Unsere Sprache unterliegt seit Jahrhunderten einem ständigen Wandel. Mit neuen gesellschaftlichen Entwicklungen, neuen Entdeckungen oder Erfindungen finden auch neue Ausdrücke und Bezeichnungen den Weg in unsere Sprache."

So hätten sich zum Beispiel allein in den letzten 20 Jahren viele neue Begriffe aus der Informationstechnologie etabliert.

"Heute googeln wir und tippen auf dem Smartphone. Die Veränderung ist ebenso normal wie unaufhaltsam. Allein schon aus diesem Grund verbietet sich ein sprachlicher Rückschritt in alte Zeiten."

Im Bewusstsein, dass die Sprache ständigen Veränderungen unterliege, habe auch der Rat der deutschen Rechtschreibung entschieden. Mit seinem Beschluss zur geschlechtergerechten Sprache aus dem Jahr 2018 empfehle er, der Sprache Raum zu geben. So könne sie sich frei entwickeln. Von allgemeingültigen Regeln sei abgesehen worden. Alle Menschen hätten ein Recht auf angemessene sprachliche Bezeichnung und sollten sich auch in der geschriebenen Sprache wiederfinden.

"Neben dieser sprachlichen Theorie darf die psychologische Wirkung unserer Sprache ebenso wenig in den Hintergrund geraten. Denn Sprache formt unser Denken. Wie wir unsere Umgebung wahrnehmen und welche Erwartungen wir haben, hängt ganz wesentlich von den gesprochenen Wörtern ab. Wenn ich erzähle, dass morgen „der Handwerker“ zu mir kommt, würde schließlich niemand erwarten, dass es sich dabei um eine Frau handelt."

Aus gleichstellungspolitischer Sicht bedeute geschlechtergerechtes Formulieren, Frauen in der Sprache sichtbar und hörbar zu machen. In allen Texten, in denen Frauen gemeint seien oder sein könnten, sollte das auch ausgedrückt werden, anstatt Frauen "mitzumeinen" oder "hinzuzudenken".

"Umfragen unter Schulkindern belegen: Mädchen trauen sich viel eher auch von Männer dominierte Berufe anzustreben, wenn die Berufsbezeichnung gegendert wurde. Deswegen ist eine geschlechtersensible Sprache aus Sicht der Gleichstellung von Frauen und Männern positiv zu bewerten. Und ich begrüße auch, dass inzwischen die weiblichen und männlichen Formen in Verwaltungsschreiben, Richtlinien und Gesetzen etabliert sind."

Aus diesem Grund sei die allgemeine Regelung des Instituts für deutsche Rechtschreibung zur Verwendung einer „geschlechtergerechten Sprache“ auch ausreichend. Neue gesetzliche Regelungen verbunden mit einem sprachlichen Rückschritt seien hingegen nicht zeitgemäß. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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