KIEL. Das durch Bundesinnenminister Horst Seehofer ausgesprochene Verbot des bundesweit agierenden Vereins "Geeinte deutsche Völker und Stämme" und seiner Teilorganisationen hat auch in Schleswig-Holstein heute (19. März 2020) zu Durchsuchungen in den Kreisen Segeberg und Steinburg geführt. Diese Durchsuchungen waren durch Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote zuvor beim Verwaltungsgericht Schleswig beantragt worden:
"Mit dem heutigen Vereinsverbot setzen die Innenminister ein weiteres deutliches Signal im Kampf gegen den Extremismus. Unser Rechtsstaat geht auch in Zeiten der Corona-Krise konsequent gegen Verfassungsfeinde vor. Selbstverständlich haben der Bund und die beteiligten Länder sich eng abgestimmt. Es geht uns darum, heute das Vereinsvermögen einzuziehen, um so die Vereinigung an der Weiterverfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele zu hindern. Darüber hinaus sollen weitere Beweismittel sichergestellt werden, mit denen die verfassungswidrige Zielsetzung des Vereins, seine Strafgesetzwidrigkeit sowie die aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung belegt werden können
", erklärte Grote in Kiel. Bei den heutigen Maßnahmen seien in Schleswig-Holstein insgesamt 5 Objekte von zwei Betroffenen durchsucht worden.
Der verbotene Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" ist seit Ende 2016 bundesweit mit über 100 Mitgliedern aktiv. Seine Mitglieder sprechen der Bundesrepublik Deutschland die Legitimität ab und wollen basierend auf dem "Bodenrecht von 1914" einen "Naturstaat" errichten. Der Verein wird der extremistischen Reichsbürgerbewegung unter anderem deshalb zugeordnet, weil er die Legitimität der staatlichen Institutionen und der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland leugnet. Seine Ideologie ist dabei besonders durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus geprägt. So sollen insbesondere das Wahlrecht und das Recht, Eigentum an Grund und Boden zu besitzen oder zu erwerben, von der Zugehörigkeit zum "Volk der Germanen" abhängig sein. Der Holocaust wird geleugnet, diesbezügliche Denkmäler und Hinweisschilder sollen nach dem Willen des verbotenen Vereins entfernt werden.
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