KIEL. Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (29. August 2019) einen Zwischenstand zur Umsetzung der von ihm aufgegriffenen Empfehlungen des Sonderbeauftragten Klaus Buß für Veränderungen in der Landespolizei veröffentlicht.
"Zugleich betone ich, dass ich als oberster Dienstherr unabhängig von bestehenden gesetzlichen Hürden eine Veröffentlichung von Werturteilen über das Verhalten einzelner Beamtinnen und Beamten ablehne. Bei allem Verständnis für ein öffentliches Interesse haben auch die Betroffenen die gleichen Persönlichkeits- und Schutzrechte wie jede andere Bürgerin und Bürger auch. Das ist der Maßstab meines Handelns
", so Grote. Darüber hinaus gebiete der Respekt vor dem laufenden Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dessen Ermittlungen nicht durch die Veröffentlichung von Bewertungen des Sonderbeauftragten zu beeinflussen.
Den Buß-Bericht habe er einige Zeit nach seiner Amtsübernahme im Juni 2017 in Auftrag gegeben, um sich, als auch für die Polizei zuständigen Innenminister, einen umfassenden Überblick über die mehr als acht Jahre zurückliegenden Ereignisse machen zu können. "Denn bis dahin gab es keinerlei zusammenhängende Aufarbeitung der damaligen Vorkommnisse
", so Grote.
Der Bericht beinhalte neben Fakten zum Teil auch bewertende Feststellungen und Informationen, die eine wesentliche Grundlage für durch den Innenminister angestoßene Veränderungen in der Struktur der Landespolizei gewesen seien. Weil es sich dabei um Bewertungen des Sonderbeauftragten handelt, gelten für deren Veröffentlichung hohe gesetzliche Hürden. So stünde Betroffenen offen, Äußerungen des Dienstherrn gerichtlich überprüfen zu lassen.
Grote: "Umgekehrt und damit selbstverständlich hat die Öffentlichkeit den Anspruch, dass alle im Bericht getroffenen Feststellungen bewertet und anschließend Konsequenzen gezogen werden. Dies gilt sowohl für dienst- und disziplinarrechtliche Überprüfungen als auch für Anregungen zu Organisation und Struktur. Ich habe von Anfang an mein Handeln unter die Überschrift gestellt: wir können heute die Vergangenheit nicht mehr verändern, aber Konsequenzen ziehen und Handlungsvorgaben für die Zukunft daraus ableiten. So ist mein Vorgehen seit Amtsübernahme und diesen Weg werde ich gemeinsam mit der neuen Polizeiführung weiter vertrauensvoll und konsequent beschreiten. Die schleswig-holsteinische Polizei wird auch mit diesen Vorgängen sachlich und professionell umgehen. Darauf können sich die Menschen im Land verlassen."
Der Minister hat die Landespolizei beauftragt, ein Konzept zu deren Fortentwicklung zu erarbeiten. In dieses sind die Bewertungen des Sonderbeauftragten eingeflossen. In insgesamt 18 Themenkomplexen geht es unter anderem um eine weitere Verbesserung der Aus- und Fortbildung von Führungskräften sowohl des gehobenen als auch des höheren Dienstes. Die "Dienstvereinbarung zur Prävention und Bearbeitung von Konfliktsachverhalten in der Landespolizei Schleswig-Holstein" zwischen dem Innenministerium und dem Hauptpersonalrat befindet sich in der Überarbeitung. Die Polizeispitze aus Abteilungsleiter im Ministerium und den Chefs von Landespolizei- sowie Landeskriminalamt sind gemeinsam mit dem zuständigen Staatssekretär monatlich beim Minister, um sich über aktuelle Themen und Entwicklungen auszutauschen. Ein enger und regelmäßiger Austausch mit den Behördenleitungen ist sichergestellt. Er dient dem rechtzeitigen Erkennen von Störungen, strukturellen Problemen oder auch sensiblen Sachverhalten jeglicher Art.
Die Prüfung der Einrichtung einer zentralen Einheit, die sich mit Verfehlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landespolizei beschäftigt, ist abgeschlossen. Künftig (Start 1. September 2019) wird ein Frühwarnsystem in der Polizeiabteilung im Ministerium eingerichtet, welches bereits in einem frühen Stadium auf sensible Sachverhalte hinweisen und eine schnelle Reaktion ermöglichen soll. Handlungsleitend ist hierbei, dass die Bearbeitung dieser Fälle grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Behördenleitungen bleibt. Lediglich in herausragenden Fällen behält sich der Minister vor, eine besondere Ermittlungseinheit, die "Dienststelle für interne Vorgänge und Ermittlungen" einzusetzen. Diese Maßnahmen sind bereits mit dem Hauptpersonalrat einvernehmlich abgestimmt.
Darüber hinaus sind die Vorbereitungen für eine Ansprechstelle für Ideen, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden kurz vor der Fertigstellung. Sie dient als wichtiger Baustein, Chancen zu nutzen, die Landespolizei in einem stetigen Prozess immer weiter zu verbessern.
Weitere – auch über die Empfehlungen des Sonderbeauftragten hinausgehende – Änderungen in Struktur und Organisation der Landespolizei hat der Landespolizeidirektor im Rahmen einer Pressekonferenz am 29. März 2019 im Eichhof vorgestellt: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/58623/4228641
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