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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Rund 7,3 Millionen Euro Zuschuss aus der Städtebauförderung für den Kleinen Kiel Kanal

Letzte Aktualisierung: 29.08.2017

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat die Zustimmung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Herstellung des Kleinen Kiel-Kanals erteilt. Die Wiederherstellung der Wasserverbindung zwischen Bootshafen und Kleinem Kiel hat eine hohe städtebauliche Bedeutung und ist ein wichtiger Baustein für die Aufwertung der Kieler Innenstadt.

Durch die Aufhebung der derzeit trennenden Wirkung der Holstenbrücke zwischen Altstadt und Vorstadt entsteht ein hochwertiger öffentlicher Raum, der die Aufenthaltsqualität in der Kieler Innenstadt erhöht. Hierdurch sollen auch Impulse für die innerstädtischen Wirtschaftsbereiche Handel, Dienstleistungen und Tourismus gesetzt werden.

Bei voraussichtlichen Gesamtkosten von 12.077.369 können Städtebauförderungsmittel in Höhe von 11.022.566,77 eingesetzt werden. Diesen Betrag tragen Bund, Land und Stadt je zu einem Drittel. Der Zuschuss von Bund und Land liegt demnach bei rund 7.348.377 . Die Mittel stammen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ wurde 2010 in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird in Schleswig-Holstein seit 2008 umgesetzt; es dient der Aufwertung zentraler Versorgungsbereiche. Das Programm unterstützt die Vielfalt der Zentren und verfolgt ihre Stärkung als Orte für Wirtschaft und Kultur, zum Arbeiten und Wohnen, für Versorgung und Freizeit, aber auch als Identifikationsort der Gesellschaft und Kristallisationspunkt für das Alltagsleben. Im Sinne der integrierten Stadtentwicklung sollen in den Zentren innovative öffentliche und private Maßnahmen zur Standortstärkung umgesetzt, die Funktionsvielfalt gestärkt und das Investitionsklima verbessert werden.

Bislang hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Kieler Innenstadt Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes in Höhe von jeweils 3,812 Mio. zur Verfügung gestellt. Zusammen mit den hierauf zu erbringenden städtischen Eigenmitteln, dem sogenannten „kommunalen Drittel“, steht für die Umsetzung der Innenstadtsanierung ein Investitionsvolumen von bislang 11,436 Mio. bereit. Die Kostenberechnungen der Stadt sehen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ in den kommenden Jahren Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 22 Mio. vor, das Land wird die Landeshauptstadt dabei auch weiterhin nach Kräften unterstützen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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