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Thema : Inklusive Schule

Landesförderzentren



Letzte Aktualisierung: 04.12.2023

Übersicht der Landesförderzentren

Übersicht der Landesförderzentren

Landesförderzentrum Autistisches Verhalten

Das Landesförderzentrum Autistisches Verhalten (LFZ-AV) ist zuständig für die sonderpädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum in allen Schularten des öffentlichen Schulsystems Schleswig-Holsteins. Dabei steht die Beratung aller am Bildungsprozess Beteiligten im Mittelpunkt, um gemeinsam förderliche Bedingungen für einen gelingenden Schulbesuch zu entwickeln.

Weitere Aufgaben sind u .a. Angebote zur Fortbildung von Lehrkräften, die Durchführung von sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren sowie die Unterstützung bei der Umsetzung von autismusspezifischen Nachteilsausgleichen im Rahmen der zentralen Abschlussprüfungen.

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Landesförderzentrum Hören und Kommunikation

Das Landesförderzentrum Hören und Kommunikation (LFZHuK) ist zuständig für alle Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigungen. Es gliedert sich in die Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule mit angeschlossenem Internat und den Abteilungen für Inklusive Bildung und Frühförderung.

Die Abteilung für Inklusive Bildung begleitet, berät und unterstützt vor Ort hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren am Bildungsprozess Beteiligten. Die Abteilung Frühförderung berät und begleitet hörgeschädigte Kinder und deren Familien bis zum Schuleintritt.

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Landesförderzentrum Pädagogik bei Krankheit

Wenn Schülerinnen und Schüler physisch oder psychisch längerfristig erkranken oder in regelmäßigen Abständen stationär behandelt werden müssen, können sie während dieser Zeit Krankenhausunterricht oder Hausunterricht erhalten. Notwendige Krankenhausaufenthalte müssen nicht auf die Ferien verschoben werden und der günstigste Zeitpunkt für eine medizinische Behandlung kann genutzt werden.

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Landesförderzentrum Sehen

Das Landesförderzentrum Sehen (LFS) ist zuständig für Lernende mit dem Förderschwerpunkt Sehen. Dazu gehören Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderung, Blindheit oder cerebral bedingter Sehbeeinträchtigung.

Die Unterstützung und Beratung erfolgt vor Ort mit allen am Bildungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.

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