Das Landesförderzentrum Autistisches Verhalten (LFZ-AV) ist zuständig für die sonderpädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum in allen Schularten des öffentlichen Schulsystems Schleswig-Holsteins. Dabei steht die Beratung aller am Bildungsprozess Beteiligten im Mittelpunkt, um gemeinsam förderliche Bedingungen für einen gelingenden Schulbesuch zu entwickeln.
Weitere Aufgaben sind u .a. Angebote zur Fortbildung von Lehrkräften, die Durchführung von sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren sowie die Unterstützung bei der Umsetzung von autismusspezifischen Nachteilsausgleichen im Rahmen der zentralen Abschlussprüfungen.
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