Es ist die übergeordnete Leitidee auch in der Fachrichtung Sprache, Schülerinnen und Schüler durch einen guten Unterricht zur echten Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen (UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 24).
Das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf im sonderpädagogischen Schwerpunkt Sprache auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Teilhabe, Bildung und Erziehung in einem inklusiven Bildungssystem ist durch eine spezielle Expertise in der Fachrichtung Sprache zu gewährleisten.
Ziel der Ausbildung in der Fachrichtung Sprache ist es, Unterrichtssituationen so zu gestalten, dass die Kinder erfolgreich am Lerngegenstand eines jeden Faches arbeiten und die für eine erfolgreiche Kommunikation erforderlichen sprachlichen Kompetenzen so weit wie möglich entwickeln können. Hierzu können sowohl sprachliche Lernangebote in einer Klassensituation im Fachunterricht als auch Sprachförderangebote in einer Kleingruppe unter Berücksichtigung fachlicher Aspekte genutzt werden.
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden dahingehend ausgebildet, dass sie einen sprachfördernden Unterricht im Sinne der Alltagsintegrierten und Durchgängigen Sprachbildung für alle Schülerinnen und Schüler in den Grundschuljahrgängen erteilen können. Insbesondere jedoch erwerben sie eine Expertise, um individuelle, spezifische sprachentwicklungsorientierte Förderangebote konzipieren und diese in ihre unterrichtlichen Angebote integrieren zu können. Die Sprache der Lehrkraft steht dabei besonders im Fokus.