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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Aktuelle Regeln für die Abschlussprüfungen


In allen schriftlichen Prüfungen wird die Arbeitszeit in diesem Jahr noch einmal um 30 Minuten verlängert.

Letzte Aktualisierung: 03.04.2023

In diesen Wochen finden in den Schulen in Schleswig-Holstein die Abschlussprüfungen statt. „Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr die Prüfungen absolvieren, waren in den vergangenen beiden Jahren noch von Einschränkungen aufgrund der Coronapandemie betroffen. Daher haben wir die Prüfungsbedingungen für diesen Jahrgang noch einmal an einigen Stellen modifiziert“, sagte Bildungsministerin Karin Prien. Auch in der Kultusministerkonferenz seien entsprechende Regelungen für den Abschlussjahrgang 2023 vereinbart worden.

Gute Prüfungsvorbereitung

Prien betonte, dass in den Folgejahren die Abschlussprüfungen wieder unter den regulären Bedingungen stattfinden sollten. „Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben unter den pandemiebedingten Schulschließungen wichtige Präsenzzeit in der Schule versäumt. Durch das Programm Aufholen nach Corona und durch gezielte Förderung und Prüfungsvorbereitung haben wir es geschafft, dass die vergangenen beiden Abschlussjahrgänge gut durch ihre Prüfungen gekommen sind“, so die Ministerin. 

Die Lehrkräfte werden auch in diesem Prüfungsjahrgang ein besonderes Augenmerk darauf haben, ihre Schülerinnen und Schüler in der letzten Phase vor den Prüfungen gut zu begleiten. Die Mittel aus dem Programm Aufholen nach Corona stehen weiter zur Verfügung und können z.B. auch für Lerncoaching-Angebote eingesetzt werden, um psychische Belastungen aufzufangen. 

30 Minuten mehr

In allen schriftlichen Abschlussprüfungen - für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), für den Mittleren Schulabschluss (MSA), für die Fachhochschulreife und für das Abitur - wird die Arbeitszeit um 30 Minuten verlängert. Das gilt an den allgemeinbildenden Schulen wie auch an den berufsbildenden Schulen und dort auch für alle schriftlichen Abschlussprüfungen in berufsbezogenen Fächern, Prüfungsbereichen, Lernbereichen und Lernfeldern.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen für 2023:

Im Fach Mathematik wurden für das Abitur 2023 vorausschauend schon im Mai 2021 Hinweise zu fachlichen Schwerpunktsetzungen in den Prüfungsjahrgängen 2022 und 2023 gegeben, die die Prüfungsvorbereitung verbessern und erleichtern sollen. 

Weniger Prüfungen möglich

Die Prüflinge, die den ESA oder den MSA erreichen wollen, haben überdies die Möglichkeit, eine schriftliche Prüfung abzuwählen. Die Teilnahme an allen drei schriftlichen Prüfungen ist weiterhin für den Prüfling als Möglichkeit gegeben. 

Die mündlichen Herkunftssprachenprüfungen im ESA/MSA werden in diesem Jahr erneut per Videokonferenz dezentral in der jeweiligen Schule stattfinden.

Bei den berufsvorbereitenden Maßnahmen an den Beruflichen Schulen wird in diesem Jahr auf die berufspraktischen Unterweisungen verzichtet. Die Prüflinge, die den MSA an der Berufsfachschule I erreichen wollen, können eine schriftliche Prüfung in den fachrichtungsübergreifenden Prüfungsfächern abwählen.

Verkürzte Praktika

Die in der Berufsfachschule und in der Fachschule nach den Stundentafeln vorgesehenen Praktika und Praxiszeiten müssen bezogen auf den gesamten Bildungsgang nur zu 50 % absolviert werden. Sie können auch durch Teilnahme an schulischem fachpraktischem Unterricht oder durch Projektunterricht ersetzt werden. Wenn weniger als 50 % der Praxisanteile durchgeführt wurden, kann als Ersatzleistung die schriftliche Bearbeitung einer praxisbezogenen Aufgabe geleistet werden. Das gilt nicht für die Fachrichtungen Sozialpädagogik und Sozialwesen in der Berufsfachschule und für die Fachrichtungen Heilerziehungspflege, Heilpädagogik und Sozialpädagogik in der Fachschule. Hier sind mindestens 50 % der Praxiszeiten in Einrichtungen zu absolvieren.

Die Regelungen zu Kammerprüfungen bleiben unverändert.

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