KIEL. „Die Sorgen der Studierenden nehmen wir sehr ernst, aber die gegenwärtig gewaltigen finanziellen Herausforderungen erfordern einen solidarischen Beitrag von allen im Land – auch von den Hochschulen“
, sagte Wissenschaftsministerin Karin Prien heute (26. Februar) im Landtag. Deshalb sei es notwendig, einen maßvollen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Semester zu erheben. „Diesen Weg sind viele andere Bundesländer, auch unsere Nachbarländer, schon lange vor uns gegangen“
, so Prien. Zudem könne den Studierenden damit weiterhin ein Studium in den gewünschten Studiengängen und in hoher Qualität gewährleistet werden. Sie betonte: „Entgegen vielen Meldungen führen wir eben keine Gebühr ein. Eine Gebühr müsste kostendeckend sein und damit deutlich über 60 Euro liegen. Wir dagegen werden die Studierenden mit einem anteiligen Beitrag an den entstehenden Verwaltungskosten beteiligen.“
Die Ministerin betonte: „Für uns stand in der Abwägung im Vordergrund, die Qualität der Lehre erhalten zu können für die Studierenden, die weiter sehr gute Berufs- und Verdienstmöglichkeiten nach dem Studium haben.“
Die Ministerin verwies darauf, dass die Hochschulen bis jetzt im Wesentlichen von Kürzungen ausgenommen waren. Vielmehr sei es noch gelungen zusätzliche Mittel bereit zu stellen. „So haben zum Beispiel noch im Haushalt 2023 den Zuschuss für das Studentenwerk von 2,4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro erhöht und den Ausbau von studentischem Wohnen gefördert.“
Und auch in diesem Jahr würden wieder 275.000 Euro für die psychologischen Beratungsangebote des Studentenwerks bereitgestellt. Prien: „Das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass es der Landesregierung sehr wichtig ist, dass die Studierenden unter guten Rahmenbedingungen studieren können.“
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