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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Rahmenkonzept für das neue Schuljahr vorgestellt

Prien: „Wir wollen die datengestützte Schulentwicklung entscheidend vorantreiben“

Letzte Aktualisierung: 17.07.2024

KIEL. „Schule der Zukunft: Datengestützte Qualitätsentwicklung an Schulen“ lautet der Titel des Rahmenkonzepts für das Schuljahr 2024/75, das jetzt allen Schulen in Schleswig-Holstein vorliegt. Bildungsministerin Karin Prien sagte dazu heute (17. Juli) in Kiel: „Während in den vergangenen Jahren konkrete operative Handlungsanweisungen im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Pandemie die Rahmenkonzepte für die jeweiligen Schuljahre bestimmten, so stehen in diesem – mittlerweile fünften – Rahmenkonzept strategische und bildungspolitische Zielsetzungen im Vordergrund. Der Fokus liegt dabei auf der konsequenten Arbeit mit Daten - der datengestützten Schulentwicklung.“ Die systematische Nutzung von Daten durch Schulen und Schulaufsichten sollen stärker vereinheitlicht und besser aufeinander abgestimmt werden. „Wir wollen unsere Schulen in die Lage versetzen, die vorhandenen Daten lösungsorientiert einzusetzen. Ein zielgerichteter Einsatz von Daten im Dreiklang von Schulautonomie, Bilanzierung und Beratung kann entscheidend dazu beitragen, Lehr- und Lernprozesse an den Schulen langfristig zu verbessern“, so Ministerin Prien.

Im vergangenen Schuljahr habe man den Schulen mit der Einführung einer Experimentierklausel neue Freiräume ermöglicht. „Diesen Prozess werden wir nun fortführen und um eine neue Verbindlichkeit ergänzen“, erläuterte die Ministerin. Die Schulen sollten künftig obligatorisch Bilanz ziehen zur Wirksamkeit ihrer Arbeit. „Dabei steht immer im Mittelpunkt, welche Wirkung die einzelnen Maßnahmen auf die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler haben“, so Prien.

Gestützt auf die Befunde zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen wie zum Beispiel PISA, TIMSS, IGLU und dem IQB-Bildungstrend gibt das Rahmenkonzept für das Schuljahr 2024/2025 fünf Ziele vor: 

  1. Sicherung basaler Kompetenzen und Erreichung der Mindeststandards
  2. Sicherstellen des Erreichens der Abschlüsse
  3. Sicherung des Leistungsniveaus an Gymnasien
  4. Frühzeitige und verlässliche Diagnostik sonderpädagogischer Förderbedarf
  5. Sicherung des beruflichen Einstiegs für Geflüchtete und DaZ-Schülerinnen/Schüler

Das Rahmenkonzept sieht vor, dass die Schulen auf der Basis der fünf Hauptziele aus den ihnen zugehörigen Daten schuleigene Ziele ableiten und sich auf das vor dem Hintergrund ihrer Ausgangssituation Wesentliche konzentrieren. Hierzu werden Zielvereinbarungen getroffen. Dieser Prozess erfolgt zwischen Schulaufsichten und Schulleitungen. An den allgemeinbildenden Schulen werden hierfür die seit dem Schuljahr 2023/24 ausgeweiteten und verbindlichen Datenblatt-Gespräche geführt. Mit dem Datenblatt werden an den allgemeinbildenden Schulen Leistungsergebnisse aus den Vergleichsarbeiten und den zentralen Abschlüssen gemeinsam mit schulischen Rahmendaten für schulaufsichtliches und schulisches Handeln bereitgestellt. In diesen mindestens einmal jährlich stattfindenden Datenblatt-Gesprächen werden in jedem Schuljahr die Zielerreichung gemeinsam bilanziert und weitere Maßnahmen vereinbart. Für die berufsbildenden Schulen wird derzeit ein vergleichbarer Prozess erarbeitet.

Im Dialog zwischen Schulaufsicht und Schulleitung sollen die schulischen Daten unter anderem die Grundlage für die Entscheidung bilden, welche Unterstützungsangebote bereitgestellt werden müssen, um die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler weiter zu fördern. Für die schulische Qualitätsentwicklung sind unter anderem die Handlungspläne des Bildungsministeriums eine Richtschnur.

Ein wichtiger Teil der Qualitätsentwicklung an Schulen ist eine etablierte Feedbackkultur. Dazu gehört auch der Dialog von Lehrkräften und Schulleitungen mit Schülerinnen und Schüler. Hierfür ist das Schülerfeedback ein Ausgangspunkt.

Da das Schülerfeedback somit ein weiteres Instrument darstellt, um Schülerleistungen zu fördern, wird ein systematisches Schülerfeedback ab dem kommenden Schuljahr für alle Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen verbindlich. Mit dem Schülerfeedback holen sich Lehrkräfte regelmäßig eine Rückmeldung ein, tauschen sich mit ihrer Lerngruppe darüber aus und lassen die Erkenntnisse in die Unterrichtsgestaltung eingehen.

Dadurch kann Unterricht im Sinne einer datengestützten Entwicklung noch besser auf das Lernen abgestimmt und die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden. Befragungen sind hierbei nur der erste Schritt. Aus dem darauffolgenden Auswertungsgespräch zwischen Feedbacknehmenden und Feedbackgebenden werden Konsequenzen und konkrete Maßnahmen abgeleitet. Auch der Austausch in der Fach- und Schulkonferenz trägt dazu bei, wichtige Impulse für die weitere Unterrichts- und Schulentwicklung zu erhalten.

Das IQSH bietet Unterstützung beim Schülerfeedback. So stellt es über die Online-Plattform LeOniE.SH Erhebungs- und Auswertungsinstrumente zur Verfügung und bietet Leitfäden zur Vorbereitung, Organisation und Auswertung von Schülerfeedback an. An den berufsbildenden Schulen ist bereits ein Schülerfeedback auf der Grundlage der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) obligatorisch.

Das System Schule mit allen Beteiligten benötigt in Abständen Zeit und Raum, um Prozesse der Schulentwicklung zu betrachten, zu planen, voranzutreiben und auch zu evaluieren. Aus diesem Grund erhalten Schulen ab dem Schuljahr 2024/25 die Möglichkeit, drei Schulentwicklungstage durchzuführen. Dadurch erhält die einzelne Schule Raum für die inhaltliche Ausgestaltung der oben genannten Ziele. Als bestehendes Instrument der Schulentwicklung werden die Ergebnisse der Schulentwicklungstage im Rahmen der Betrachtung der Schulentwicklungsprozesse der jeweiligen Schule Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche mit der Schulaufsicht werden.

Das vollständige Rahmenkonzept finden Sie unter Rahmenkonzept Schuljahr 2024/25 (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de

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