BERLIN/KIEL. Gemeinsam mit Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, KMK-Präsidentin Christine Streichert-Clivot aus dem Saarland und ihrem Pendant der SPD-geführten Bundesländer, Dr. Stefanie Hubig aus Rheinland-Pfalz, hat Bildungsministerin Karin Prien heute in der Bundespressekonferenz in Berlin die Einigung zum Startchancenprogramm vorgestellt.
„Das ist ein guter Tag für eine gerechtere Bildung in Deutschland und auch ein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen aus Schleswig-Holstein, die jetzt noch mehr gezielte Förderung erhalten werden“
, lobte Karin Prien das Verhandlungsergebnis und wies zugleich darauf hin, dass es ein beschwerlicher Weg mit vielen Hürden gewesen sei, dieses Ergebnis zu erreichen. „Das Startchancenprogramm, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und guten Erfahrungen in einigen Ländern aufbaut, kann für die im Ergebnis aufwachsend 4000 Schulen in Deutschland als ein Element dafür sorgen, mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland umzusetzen“
, so Prien weiter. Dabei werde es entscheidend darauf ankommen, Schulentwicklung datengestützter und mit vertiefter Kooperation der Schulen untereinander weiterzuentwickeln.
„Für Schleswig-Holstein heißt das, dass wir unser erfolgreiches Perspektivschulprogramm fortführen und weiter ausbauen werden. Damit würden über 10 Jahre vom Sommer 2024 bis zum Sommer 2035 bis zu 140 Schulen in Schleswig-Holstein mit jährlich 32 Millionen Euro aus Bundesmitteln zusätzlich unterstützt - pro Schule wären das rechnerisch rund 228.500 Euro pro Jahr, wobei knapp 90.000 Euro in Investitionsmaßnahmen gehen“
, so Karin Prien. Jetzt, wo die Grundlagen einer Bund-Länder-Vereinbarung ausgehandelt seien, werde mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet. „Das Programm startet zum kommenden Schuljahr. Die Zeit ist knapp, aber wir sind gut vorbereitet“
, stellte Karin Prien fest.
Die Verhandlungen seien langwierig und aufwändig für alle Beteiligten gewesen. Die Zustimmung der Länder sei letztlich auch deshalb möglich geworden, weil Bund und Länder wesentliche Schritte aufeinander zugegangen seien, der Bund ein deutliches politisches Zeichen für den Digitalpakt 2.0 gegeben habe und auch hier substanzielle Fortschritte erzielt werden konnten.
„Dieser substanzielle Fortschritt bei den Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0. ist immens wichtig. Dabei darf der zweite Digitalpakt sowohl vom Volumen als auch von der Aufteilung der finanziellen Belastungen nicht hinter dem ersten Digitalpakt zurückstehen“
, erläuterte Karin Prien. „Wichtig ist auch, dass wir die bürokratische Belastung, die Schulträgern und Schulen durch das Programm droht, reduzieren.“
Beim Digitalpakt 2.0 müsse in der Ausgestaltung sehr genau darauf geachtet werden, die bürokratischen Hürden abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.
Hintergrund:
In den letzten Monaten hat eine Verhandlungsgruppe mit den Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in intensiven Verhandlungen die Vereinbarungstexte für das Startchancen-Programm erarbeitet. Diese wurde am 2. Februar 2024 von der Kultusministerkonferenz in einer Sondersitzung beschlossen. Nach dieser Verständigung von Bund und Ländern folgen nun die erforderlichen Ratifizierungsprozesse in Bund und Ländern, bevor im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung erfolgen soll.
Das Programm startet zum 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Der Bund fördert es mit einer zusätzlichen Startchancen-Milliarde pro Jahr. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Mit dem Programm begegnen Bund und Länder dem deutlichen Rückgang in der Kompetenzentwicklung bei vielen Schülerinnen und Schülern.
Etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage und damit rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland werden mit dem Startchancen-Programm gezielt unterstützt. An den Startchancen-Schulen wird in eine bessere Infrastruktur und Ausstattung investiert, aber auch bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine gezielte Stärkung multiprofessioneller Teams werden gefördert.
Die Höhe der Fördermittel, die ein Land vom Bund erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Konkret wird hier der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationsgeschichte angelegt. Darüber hinaus wird in geringerem Umfang das Brutto-Inlandsprodukt der Länder berücksichtigt. Zudem verteilen die Länder die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf Schulen in besonders herausfordernden Lagen. Die Festlegung der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land auf Grundlage geeigneter, wissenschaftsgeleiteter Kriterien.
40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Startchancen-Schulen eingesetzt werden. 30 Prozent der Mittel fließen als sogenannte Chancenbudgets in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise für zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Hier können die Startchancen-Schulen Lösungen umsetzen, die zu den konkreten Herausforderungen vor Ort passen. Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Damit ist es beispielsweise rechnerisch möglich, allein aus Bundesmitteln jeder Startchancen-Schule eine volle zusätzliche Stelle zuzuweisen.
Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, werden etwa 60 Prozent der geförderten Schülerinnen und Schüler Grundschüler sein. Neben Grundschulen werden jedoch auch weiterführende Schulen und berufliche Schulen vom Startchancen-Programm profitieren.
Der Fokus des Programms liegt auf einer Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen und der Weiterentwicklung des Unterstützungssystems schulischer Bildung. Damit soll es einen zentralen Beitrag dazu leisten, die rückläufige Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern umzukehren und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Zuletzt hatten Lernstandsuntersuchungen wie der nationale „IQB-Bildungstrend“ sowie die internationale „IGLU-Studie“ nachgewiesen, dass in Deutschland, wie in den meisten anderen westeuropäischen Ländern, die Leistungen der Grundschülerinnen und Grundschüler in den Basiskompetenzen deutlich zurückgehen. Auch die aktuelle PISA-Studie stellt fest, dass das Bildungsniveau in Deutschland wie auch im OECD-Durchschnitt gesunken ist.
Das Programm wurde wissenschaftsgeleitet konzipiert. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sind integrale Bestandteil des Programms und sorgen dafür, dass Bewährtes in den Transfer gelangt und auch jenseits der geförderten Schulen Wirkung entfaltet. Bei der Umsetzung des Programms werden die Startchancen-Schulen über länderinterne und länderübergreifende Begleitstrukturen unterstützt.
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