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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Karin Prien zu Schulöffnungen: Präsenzunterricht ist die Normalität auf die Schüler einen Anspruch haben

Letzte Aktualisierung: 19.02.2021

KIEL. Bildungsministerin Karin Prien hat heute (19. Februar) noch einmal einen Überblick über die Schulöffnungen im Land gegeben. „Es ist eine gute Nachricht, dass wir die Grundschulen in weiten Teilen des Landes am kommenden Montag wieder für den Präsenzunterricht öffnen können“, betonte die Ministerin. Das sei von Bedeutung, weil Präsenzunterricht unbedingt erforderlich für die Entwicklung und den Bildungserfolg von Kindern sei. „Präsenzunterricht ist auch die Normalität, auf die Schülerinnen und Schüler einen Anspruch haben. Jeder Tag, den Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule sind, muss gerechtfertigt sein und darf nur die Ausnahme bleiben“, so Prien. Durch die Schulöffnung werde man Schaden von den Kindern abwenden, der durch den Lockdown drohe. „Schule ist nicht nur ein Lernort, er ist auch ein sozialer Ort und daher für die Entwicklung der Kinder immens wichtig“, so Prien. „Wir haben uns als Landesregierung ganz bewusst dafür entschieden, zunächst nur die Schulen zu öffnen, weil Bildung für uns absolute Priorität hat.“ 

In den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster und in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie auf der Insel Helgoland öffnen die Grundschulen zum 22. Februar 2021. Ab dem 22. Februar kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder in den Präsenzunterricht unter Coronabedingungen in die Schulen zurück. Der Präsenzunterricht unter Coronabedingungen an den Grundschulen wird sich zunächst auf die Vermittlung basaler Kompetenzen, Lesen, Schreiben, Rechnen sowie auf das soziale Lernen und Miteinander konzentrieren. Die Verlässlichkeit der Grundschule wird dabei gewährleistet und der Ganztag kann unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften wieder angeboten werden. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine  Notbetreuung angeboten. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 an den weiterführenden Schulen bleibt es weiterhin bis zum 7. März beim Lernen in Distanz und für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt. 

Für die Stadt Flensburg und den Kreis Schleswig-Flensburg gilt: In den Grundschulen findet ausschließlich eine Notbetreuung statt. Die Schülerinnen und Schüler lernen auf Distanz. Ausschließlich die Abschlussklassen werden unterrichtet, wobei weiterhin strenge Hygieneregeln gelten. Für alle Jahrgangsstufen außer den Abschlussklassen gilt, dass es bis auf weiteres nicht möglich ist, Klassenarbeiten in Präsenz zu schreiben. 

Für die Stadt Lübeck und den Kreis Pinneberg (mit Ausnahme der Insel Helgoland) gilt: An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Ab dem 1. März starten die Grundschülerinnen und Grundschüler in Lübeck in den Wechselunterricht. 

Für den Kreis Herzogtum Lauenburg gilt: An den Schulen wird das Distanzlernen bis zum 28. Februar fortgesetzt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Am 22. Februar soll entschieden werden, ob die Kitas und Schulen zum 28. Februar in den eingeschränkten Regelbetrieb oder Coronaregelbetrieb, beziehungsweise in den Wechselunterricht oder Präsenzbetrieb für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 gehen. 

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann der Präsenzunterricht und das Distanzlernen nach individuellen Erfordernissen unabhängig von den besuchten Jahrgangsstufen stattfinden. In Absprache mit den Sorgeberechtigten entscheiden die Schulleitungen über Teilnahme und Form des Präsenzunterrichts bzw. des Distanzlernens. Die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. personelle und räumliche Ressourcen werden dabei berücksichtigt. In allen betroffenen Kreisen ist der Krankenhausunterricht grundsätzlich wie eine Notbetreuung anzusehen und kann dementsprechend auch als Präsenzunterricht erteilt werden. 

Für Pinneberg sagte Karin Prien, dass sie eine sehr gute Entwicklung sehe: „Wenn die Fallzahlen weiter so stabil sinken, halte ich es für möglich, dass auch in Pinneberg zum 1. März die Grundschulen in den Präsenzunterricht gehen. Dafür müssen wir aber weiterhin alle sehr diszipliniert sein!“ Darüber werde am kommenden Montag gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung der Einschätzung des örtlichen Gesundheitsamtes beraten. „Es bleibt dabei, dass wir jeweils mit einer Woche Vorlauf verbindliche Entscheidungen treffen, damit sich alle Beteiligten gut vorbereiten können“, betont Prien. 

„Um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen, die mit gefährdeten Personen im Haushalt leben oder engen Kontakt zu solchen Personen halten müssen, gilt ab dem 22. Februar die erleichterte Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien zu lassen“, teilte Bildungsministerin Prien ergänzend mit. 

Damit die Schulöffnungen funktionieren könnten, seien die Hygieneregeln und dabei insbesondere der Schnupfenplan und das Maskentragen zu beachten. In allen Schulen gelte ab kommenden Montag die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, umgangssprachlich OP-Maske genannt, zu tragen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler gleich welcher Jahrgangsstufe und natürlich für Lehrkräfte und alle anderen an Schule Beschäftigten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: David Ermes | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de 

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