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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur
: Thema: Ministerien & Behörden

Karin Prien

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Gut gerüstet in Corona-Herbst

Schulen und Hochschulen bereiten sich vor mit erweiterter Maskenpflicht, verschärften Hygieneregeln und Corona-Reaktionsplan

Letzte Aktualisierung: 16.10.2020

KIEL. In Schleswig-Holsteins Schulen müssen alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Montag für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien auch während des Unterrichts und innerhalb ihrer Kohorte/Klasse Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Bildungsministerin Karin Prien warb heute (16. Oktober) noch einmal um Verständnis für diese Maßnahme, die angesichts der steigenden Zahl von nachgewiesenen Corona-Infektionen erforderlich sei. „Das Ziel bleibt: So viel Präsenzunterricht in der Schule für so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich. Die Durchführung des schulischen Regelbetriebs hat für uns höchste Priorität. Wir sind mit unserem Hygienekonzept und dem Corona-Reaktionsplan gut auf die kommenden Wochen vorbereitet.“ Das Robert-Koch-Institut habe bestätigt, dass Kinder und Jugendliche nicht ‘Treiber der Pandemie‘ seien. Prien betonte, dass sich Schule im Vergleich zu anderen Lebensbereichen als verhältnismäßig sicherer Ort erweise. „Infektionen werden zumeist in die Schulen hineingetragen.“  Sie appellierte an die Verantwortung jedes Einzelnen, weiter konsequent alle Schutzmaßnahmen einzuhalten, um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen und weitere Einschränkungen zu vermeiden.

Auch an den schleswig-holsteinischen Hochschulen gilt in den jeweils ersten zwei Unterrichtswochen des im Oktober oder November 2020 beginnenden Wintersemesters 2020/21 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Studierende und teilnehmende Dritte, die einer Kohorte angehören, müssen stets eine MNB tragen, es sei denn, es kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Ministerin Prien: „Die Hochschulen gehen in ein Hybridsemester mit digitalen Formaten und Präsenzveranstaltungen. Wir wollen, dass Studierende und vor allem die Studienanfängerinnen und -anfänger, in begrenztem Rahmen einen Hochschulalltag erleben können. Deshalb ist es notwendig, auch an den Hochschulen in den wichtigen ersten zwei Wochen eine MNB-Pflicht einzuführen.

Positive Bilanz in schwierigen Zeiten
Prien dankte allen an Schule Beteiligten und zog eine positive Bilanz der vergangenen Schulwochen: „Das disziplinierte Verhalten unserer Schulgemeinschaften hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir nach den Sommerferien wieder erfolgreich in den Präsenzunterricht starten konnten.“ Seit Beginn des Schuljahres sind in Schleswig-Holstein 141 Schülerinnen und Schüler von insgesamt rund 365.000 positiv getestet worden – das entspricht 0,04 Prozent. Von rund 28.000 Lehrkräften seien 13 positiv getestet worden – das entspricht 0,04 Prozent. Insgesamt 134 Kohorten/Klassen mussten für einen Tag oder selten länger zu Hause bleiben bis die Testergebnisse vorlagen. „Diese erfreulich niedrigen Zahlen zeigen einerseits: Präsenzunterricht hat eine hohe soziale Bedeutung für Schülerinnen und Schüler und Familien und ist auch in Zeiten von Corona möglich. Sie zeigen aber auch: Wenn sich möglichst alle an die Regeln halten, können wir das Virus in Schach halten“, sagte die Ministerin. Der Corona-Reaktionsplan, den das Ministerium bereits zu Beginn des Schuljahres vorgelegt hatte, gebe den Schulen Handlungssicherheit. Der Plan gibt vor, bei welchen Schwellenwerten von Infektionen oder Verdachtsfällen welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und welche Reaktionsmöglichkeiten die Schulleitungen haben.

Schulen erhalten kostenlos Masken
Das Kabinett hat beschlossen, für den Zeitraum vom 19. Oktober bis zum 31. Oktober die bisher geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Schulen auszuweiten. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen während dieser beiden Wochen auch während des Unterrichts Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Die Grundschulen sind von der Regelung aus pädagogischen Gründen ausgenommen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2020 die Verordnung bestätigt. Die Ministerin kündigte an, dass die Schulen in den kommenden Wochen Masken aus Über-Beständen des Bundesgesundheitsministeriums erhalten sollen: „Wir haben die Zusage, dass wir 35.000 FFP2-Masken erhalten, die wir vor allem den Förderzentren zur Verfügung stellen können, und außerdem 4,5 Millionen Einfach-OP-Masken. Ich bin dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dafür dankbar.“ Diese Masken könnten die Schulen als Reserve nutzen, wenn zum Beispiel jemand einmal seine Mund-Nasen-Bedeckung vergessen oder verloren habe. Zudem seien Gesichtsvisiere für Lehrkräfte angeschafft worden, die derzeit an die Schulen im Land ausgeliefert würden.

In Schleswig-Holstein kommt derzeit ein Schutz als Mund-Nasen-Bedeckung in Betracht, der eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert, etwa aus Stoff genähte Masken, Schals, Tücher, Schlauchschals. Idealerweise kommt ein eng anliegender textiler Stoff zum Einsatz. Visiere aus Kunststoff könnten ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn die Mimik insbesondere von Lehrkräften sichtbar bleiben soll oder wenn aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Alltagsmaske nicht in Betracht kommt. Für Lehrkräfte gilt immer das Abstandsgebot.

AHA wird um Lüften ergänzt
Die Ministerin wies darauf hin, dass die bereits bestehenden AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene und Alltagsmaske) in der kommenden kühleren Jahreszeit auch an den Schulen um ein „L“ für Lüften erweitert werden müssten. „Wir haben bereits gestern ein Info-Blatt zum Thema „Richtiges Lüften“ an die Schulen versandt, in dem wir die auf KMK-Ebene vereinbarten und mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmten Empfehlungen erläutern.“ Demnach sollte während des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern 3 bis 5 Minuten gelüftet werden und nach der Unterrichtsstunde über die gesamte Pausendauer. Nach derzeitigen Erkenntnissen, so die Ministerin, sei das die wirksamste Waffe gegen eine Anreicherung von Aerosolen in den Klassenräumen. Luftreinigungsgeräte könnten nur ergänzend wirken.

Zusätzliche Mittel für Schulträger
Zur Unterstützung der Schulträger bei notwendigen Investitionen hat die Landesregierung ein 15 Millionen-Euro-Programm aufgelegt“, sagte Prien weiter. Eine entsprechende Richtlinie ermögliche, dass die Schulträger seit dem 12. Oktober eine Landesförderung beantragen können für Hygienemaßnahmen, die sie seit dem 27. April auf den Weg gebracht haben. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn war möglich. Prien: „24 Anträge liegen bereits vor, in der kommenden Woche werden voraussichtlich die ersten Beträge ausgezahlt.

Das Budget jedes Schulträgers ist abhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler und enthält einen Sockelbetrag von 4.500 Euro je Schule. Innerhalb ihrer Budgets entscheiden die Schulträger über die bedarfsgerechte Verwendung der Mittel.

Gefördert werden:

  • Aufwendungen für den Erwerb von Sachmitteln, die zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs erforderlich waren oder bis zum 31. Dezember 2020 erforderlich werden.
    Dies sind Infektionsschutzmittel, Desinfektionsständer und -spender, Seife / Seifenspender / Papiertücher / Abwurfbehälter, Mund-Nasen-Bedeckungen / Plexiglasvisiere („Face-Shields“) / Schutzanzüge, Schutzscheiben / Aufsteller / Hinweisschilder, Material zur Kennzeichnung von Laufwegen und Absperrungen, Belüftungsgeräte, CO 2 -Lüftungsampeln sowie sonstige Gegenstände, die nachweislich zur Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Maßgaben geeignet sind.
  • Umbaumaßnahmen: Förderfähig sind Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schultoiletten (einschließlich Lehrertoiletten), Sanierung oder Austausch von Fenstern sowie der Einbau oder die Umrüstung von Belüftungsanlagen, soweit dadurch Räume für den Unterricht nutzbar gemacht werden können, vorübergehende Bereitstellung von Containern, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs unter SARS-CoV-Bedingungen notwendig ist und sonstige bauliche Maßnahmen, die der Erteilung von Unterricht unter Berücksichtigung des schulischen Hygienekonzepts dienen.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur | Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-5805 | Telefax 0431  988- 5903 | E-Mail: pressestelle@bimi.landsh.de  |

 

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