Wenn ein Konflikt ohne Hilfe nicht gelöst werden kann, dann besteht in unserem Rechtsstaat die Möglichkeit, ein Gericht mit der Klärung zu beauftragen. Eine Richterin oder ein Richter prüft dann die Rechtslage und entscheidet den Streit in der Regel durch ein Urteil.
Es zeigt sich aber immer wieder, dass es für eine dauerhafte friedliche Beziehung zwischen den Streitparteien häufig besser ist, wenn sie sich über die Bedingungen für die Beendigung ihres Streits einigen und einen Vergleich schließen. Das kann z.B. auch in der Gerichtsverhandlung erfolgen.
Ein solcher Vergleich kann aber besonders gut im Rahmen einer Mediation gefunden werden.
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit rief schleswig-holsteinische Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse daher zu einem Kreativ-Wettbewerb auf!
Alle weiteren Informationen zu dieser Kampagne sowie die Gewinnerinnen und Gewinner dieses Mediationswettbewerbes finden Sie hier:
Mediationswettbewerb