„Land, Kreise und kreisfreie Städte haben in diesem Jahr zusammen mehr als 150 Millionen Euro in die Krankenhäuser Schleswig-Holsteins investiert. Das ist deutlich mehr als in den Vorjahren und unterstreicht die große Bedeutung der Kliniken, die neben dem niedergelassenen Bereich eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung sind“
, betont Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken heute (20.12.).
Von den insgesamt 154,2 Millionen Euro wurde eine Hälfte vom Land und die andere Hälfte von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgebracht. Der Gesamtbetrag, der im Jahr 2024 in die Kliniken investiert wurde, betrifft
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107,7 Millionen Einzelförderungen für Krankenhausbauprojekte. Davon sind 41,7 Millionen Euro im Rahmen der originären Investitionsförderung verausgabt worden, 66 Millionen Euro wurden aus dem Infrastrukturprogramm IMPULS bereitgestellt.
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Außerdem sind 46,5 Millionen Euro als pauschale Fördermittel für die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und für kleinere Baumaßnahmen bereitgestellt worden.
„Land und Kommunen arbeiten gemeinsam daran, die Investitionsbedarfe auch zukünftig zu decken und den Investitionsstau weiter abzubauen. Auch die Umsetzung der Krankenhausreform, von der deutliche Auswirkungen auf die Standorte und Investitionen zu erwarten sind, werden wir im Schulterschluss angehen. Dabei setzen sich Land und Kommunen für den Erhalt der Grund- und Notfallversorgung in der Fläche im Rahmen der vom Bund vorgegebenen Möglichkeiten ein
“, erläutert Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Land und Kommunen werden zudem den engen und zielgerichteten Austausch in Fragen der Krankenhausinvestitionsförderung fortführen und weiter vertiefen.
Marc Ziertmann vom Städteverband und Dr. Sönke E. Schulz vom Landkreistag ergänzen: „Angesichts der kommunalen Finanzkrise war die Mittelaufbringung durch die Kreise und kreisfreien Städte ein Kraftakt. Die in diesem Jahr getätigten Investitionen unterstreichen jedoch, dass die Kommunen und das Land ihrer gemeinsamen Verantwortung
im Rahmen der
Krankenhausfinanzierung gerecht werden. Es ist richtig, dass die Kreise und kreisfreien Städte auch aufgrund der hälftigen Finanzierungsverantwortung bei der anstehenden Krankenhausplanung eine besondere Rolle einnehmen werden. Um mit den Folgen der Krankenhausreform umzugehen und um eine gute Krankenhausinfrastruktur in Schleswig-Holstein aufrechtzuerhalten, sind die Kreise und kreisfreien Städte auf Rahmenbedingungen angewiesen, die es auch weiterhin möglich machen, den hälftigen Finanzierungsbeitrag zu leisten
.“ Hierzu gebe es einen offenen Austausch zwischen Land und Kommunen.
Zu den Baumaßnahmen, für die Investitionsmittel im Jahr 2024 bereitgestellt wurden, gehören beispielsweise der Neubau an der LungenClininc in Großhansdorf, die Errichtung von Haus 6 am Städtischen Krankenhaus in Kiel und Maßnahmen an der Schön Klinik in Rendsburg, darunter der Neubau des Zentral-OPs. Hinzukommen weitere Bauvorhaben, wie etwa dasjenige am Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster und der Neubau des Notfallzentrums am St. Adolf-Stift in Reinbek.
In den Vorjahren beliefen sich die von Land und Kommunen für die Krankenhäuser bereitgestellten Investitionsförderungen in der Einzel- und der Pauschalförderung auf 125,6 Mio. Euro (2023), 106,9 Mio. Euro (2022), 103,0 Mio. Euro (2021), 97,0 Mio. (2020) Euro, 74,7 Mio. Euro (2019) und 93,6 Mio. Euro (2018).
Hintergrund Krankenhausfinanzierung
Für die Vergütung der Krankenhäuser, also für die laufende Betriebskostenfinanzierung, ist der Bund verantwortlich. Diese erfolgt auf bundesgesetzlicher Basis in erster Linie durch Mittel der Krankenkassen.
Die Länder sind für die Investitionen in den Bau und in die Grundausstattung der Kliniken zuständig. Der Anteil dieser Investitionskosten macht einen vergleichsweise sehr geringen Anteil an den gesamten Krankenhauskosten aus. In Schleswig-Holstein sieht das Landeskrankenhausgesetz eine hälftige Finanzierung durch das Land einerseits sowie durch die Kreise und kreisfreien Städte andererseits vor.