Einführung der eKlausur im juristischen Staatsexamen
Neue Räume wurden heute in Hamburg eingeweiht.
Letzte Aktualisierung: 16.11.2023
Staatsexamina können künftig elektronisch geschrieben werden
Auch schleswig-holsteinische Referendarinnen und Referendare können künftig in Hamburg die Klausuren zu den juristischen Staatsexamina elektronisch schreiben. Bei einem Rundgang unter anderem mit Justizsenatorin Anna Gallina, Schleswig-Holsteins Justizministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken und dem Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Dr. Marc Tully, sind die modernen Räume in der Dammtorstraße 14 eingeweiht worden. Dort können künftig bis zu 150 Kandidat:innen aus Hamburg und Schleswig-Holstein gleichzeitig geprüft werden.
Jeder Arbeitsplatz verfügt über eine moderne Ausstattung
Die Räume wurden speziell umgebaut, jeder Arbeitsplatz verfügt über einen 24 Zoll großen Bildschirm, eine besonders geräuscharme Flüstertastatur und eine entsprechend leise Maus. Eine Sichtschutzfolie auf den Bildschirmen soll das Abschreiben verhindern, zudem sind überall schallabsorbierende Sichtschutzwände installiert.
Für die eKlausur wird eine spezielle Software verwendet. Der Aufgabentext wird bei den Examensklausuren wie bisher auf Papier ausgegeben, die Gesetzestexte und Kommentare bringen die Teilnehmenden weiterhin selbst mit. Zudem wird es an jedem Platz weiterhin ausreichend Konzeptpapier geben. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Klausuren mit der Hand zu schreiben.
Ab der kommenden Woche finden Probeklausuren statt – zunächst weiter handschriftlich, um Abläufe und Wege in den neuen Räumen zu testen. Es wird aber auch schon einen ersten elektronischen Pilotbetrieb für eine Probeklausur geben. Ab Januar 2024 werden die regulären Probeklausuren zur Examensvorbereitung auf das elektronische Format umgestellt. Der Echtbetrieb im Examen soll im April 2024 beginnen.
Justizministerin von der Decken: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Vereinbarung einen weiteren Schritt in Richtung der Digitalisierung der Justiz gehen. Die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit Hamburg und Bremen bei der Zweiten juristischen Staatsprüfung hat sich bewährt und wird nun noch mal weiterentwickelt. Durch Einführung der eKlausur in so kurzer Zeit, nachdem der Bundesgesetzgeber den Weg für das eExamen bereitet hat, haben die drei Länder gezeigt, dass sie den deutlichen Ruf der künftigen Prüfungsteilnehmer/innen nach der eKlausur gehört haben. Dabei wurde trotz des straffen Zeitplans eine technisch zuverlässige Lösung gefunden.“
Hintergrund
Studierende der Rechtswissenschaft aus Hamburg legen die erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt ab. Das Gemeinsame Prüfungsamt ist zuständig für die zweite juristische Staatsprüfung der Referendar:innen aus den Ländern Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Beide Ämter sind dem Hanseatischen Oberlandesgericht angegliedert und führen an insgesamt 84 Tagen im Jahr Klausuren durch. Jeder Prüfling schreibt sechs (1. Staatsexamen) bzw. acht Klausuren (2. Staatsexamen) innerhalb von bis zu zwei Wochen. Künftig haben auch die Referendar:innen aus Schleswig-Holstein die Möglichkeit, die elektronischen Klausuren in den neuen Räumen in Hamburg anzufertigen.
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