Papierberge in der schleswig-holsteinischen Justiz sollen bald der Vergangenheit angehören: Bis Ende 2025 wird die elektronische Aktenführung Pflicht. Die Vorteile liegen auf der Hand: Digitale Akten können gleichzeitig von Anwälten, Richtern und der Gerichtsverwaltung eingesehen und bearbeitet werden.
Ein logistisches Großprojekt
Doch bevor es so weit ist, gibt es noch viel zu tun: 40 Gerichte und 240 Gerichtssäle müssen mit der entsprechenden Technik ausgerüstet werden. Im Amtsgericht Itzehoe besichtigte Justizstaatssekretär Wilfried Hoops nun den Prototyp. Der Test-Saal enthält unter anderem einen speziellen Richtertisch mit Monitorgraben für Bildschirme, einen Wandmonitor sowie Anschlüsse für Notebooks an den Plätzen von Staats- und Rechtsanwälten.
Vorreiter bei der Digitalisierung
"Hier wird für jedermann sichtbar, was die Digitalisierung der Justiz bedeutet", sagte Hoops. Erst vor zwei Monaten seien alle Justizbehörden des Landes an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen worden. "Nun machen wir den nächsten Schritt. Damit bleibt Schleswig-Holsteins Justiz Vorreiterin bei der Digitalisierung."
Richter und Techniker werden den Prototyp in Itzehoe in den kommenden Wochen ausgiebig testen. Ihre Erfahrungen fließen dann in das Umbauprojekt ein, das 2019 starten soll.
Schleswig-Holsteins Gerichte werden digital
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