Mediation beim Güterichter ist eine Konfliktlösungsmöglichkeit, die erst nach Klagerhebung oder nach Einlegung eines Rechtsmittels durchgeführt wird. Sie ist in den Verfahrensordnungen der Gerichte verankert und kann in allen Gerichtsbarkeiten sowie grundsätzlich für alle Gerichte angeboten werden, wenn auch nicht immer an jedem Standort. Erkundigen Sie sich bitte bei dem für sie zuständigen Gericht nach diesem Angebot.
Mediation beim Güterichter - die andere Konfliktlösung
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