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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerin von der Decken leitet Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf Landesebene ein – Kabinett wurde heute informiert

Letzte Aktualisierung: 21.01.2025

KIEL. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat heute (21.2.) das Kabinett informiert, dass das Ministerium ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf Landesebene einleitet. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung dies trotz Ankündigung bisher nicht geregelt hat und es für die Umsetzung einer favorisierten bundesweiten Regelung bisher auch keine klaren Signale aus Berlin gibt – auch auf der nun veröffentlichten Tagesordnung der kommenden Bundestagssitzung ist davon nach derzeitigem Stand nichts zu finden. Schleswig-Holstein wird daher nun eine entsprechende Landesverordnung auf den Weg bringen. Sie soll nach Anhörung der Kommunen und Beteiligten der Suchthilfe im Frühjahr erlassen werden, sofern nicht kurzfristig doch noch eine bundesweite Regelung kommen sollte.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Mit der Landesverordnung werden wir die Versäumnisse der Bundesregierung reparieren. Bundesminister Lauterbach hatte zwar auf Drängen der Länder ein bundesweites Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige wortreich angekündigt, aber bisher nicht umgesetzt. Ein bundesweites Verbot ist absolut sinnvoll, aber wir wollen nicht warten, bis eine neue Bundesregierung das Thema wieder aufgreift, sondern den Jugendschutz auf Landesebene zeitnah verbessern.“ Sollte die jetzige Bundesregierung wider Erwarten das geforderte bundesweite Verbot doch noch umsetzen, würde das ausdrücklich begrüßt und damit eine Landesregelung entbehrlich.

Der missbräuchliche Konsum von Lachgas kann zu massiven gesundheitlichen Schäden insbesondere bei Jugendlichen führen. Sauerstoffmangel mit Bewusstlosigkeit sowie eine unumkehrbare Schädigung von Hirn und Nerven können die Folge sein. Mit dem geplanten Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche auf Landesebene soll der Zugang deutlich erschwert werden. Mit der Verordnung ist vorgesehen – ähnlich wie Hamburg – anlehnend an das Alkohol- und Tabakverkaufsverbot an Minderjährige, Verstöße mit Ordnungswidrigkeiten, bzw. Bußgeldern zu belegen. Die Höhe wird noch bestimmt.

Schleswig-Holstein hatte sich gemeinsam mit den anderen Ländern bereits im Frühjahr 2024 mit der Thematik befasst und im Juni 2024 dazu eine Entschließung im Bundesrat gefasst, in der die Länder die Bundesregierung aufgefordert hatten, ein Verkaufsverbot an Jugendliche einzuleiten ( ), was bisher jedoch nicht erfolgte. Wenn es dabei bleibt, erwartet Schleswig-Holstein unabhängig von der nun eingeleiteten Regelung auf Landesebene, dass eine neue Bundesregierung ein bundesweites Verkaufsverbot an Minderjährige regeln wird – dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird aufgrund der Neuwahlen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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